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Auf der Nahrungssuche wurden die Wildschweine durch den kalten Winter aus den Wäldern getrieben.(Symbolbild)

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Dienstag, 25. Februar 2014 / 14:23:00

Aargauer Wildschweine verursachen Rekordschaden

Aarau - Die Aargauer Wildschweine haben 2013 an landwirtschaftlichen Kulturen einen Rekordschaden von über 780'000 Franken angerichtet. Die Jäger erlegten über 1200 Wildschweine. Doch der Kampf gegen die schlauen Borstentiere scheint aussichtslos. Nun kauft der Kanton für die Jäger drei Nachtsichtgeräte.

Grund für die Rekordschäden sei der sehr kalte Winter 2012/13, der die Wildschweine auf der Nahrungssuche aus den Wäldern auf die Felder und Wiesen getrieben habe, sagte Thomas Stucki, Leiter der kantonalen Sektion Jagd und Fischerei, auf Anfrage. Er bestätigte einen Bericht der «Aargauer Zeitung».

Einen Teil der Wildschäden müssen die Jagdgesellschaften selbst bezahlen - und zwar bis zur Höhe eines Viertels des Jahrespachtzinses für das jeweilige Revier. Den grössten Teil der Kosten übernimmt der Kanton.

In den 210 Aargauer Jagdrevieren waren 2012 insgesamt 1628 Wildsäue geschossen worden, deutlich mehr als in den Jahren zuvor. Der Schaden an landwirtschaftlichen Kulturen belief sich auf 425'000 Franken.

Wie viele Wildschweine im Mittellandkanton leben, könne man nicht sagen, hält Stucki fest: «Die Wildschweine sind sehr mobil und fortpflanzungsfreudig.»

«Kantonaler Massnahmenplan Wildschwein»

Der Kampf gegen das Schwarzwild bewegt seit Jahren die Gemüter der Landwirte, Jäger und Politiker. Der Kanton nutzt längst den rechtlichen Handlungsspielraum der Bundesgesetzgebung voll aus.

Seit 2012 gelten verkürzte Schonzeiten. Auch die Jagd auf Wildschweine, die jünger als zwei Jahre sind, ist in der Schonzeit ausserhalb des Waldes erlaubt, wie das im «Kantonalen Massnahmenplan Wildschwein» vorgesehen ist.

Drei Nachtsichtgeräte sollen Jägern helfen

Nun geht der Kanton einen Schritt weiter, um die Schadenhöhe zu verringern. Er schaffte drei Nachtsichtgeräte an. Die Jäger können diese beim Kanton ausleihen und mit einem Adapterring vor das Zielfernrohr ihres Gewehres montieren, wie Stucki sagte.

Mit dem Ausleihen vergibt der Kanton auch die notwendige jagdrechtliche Bewilligung für die Nutzung des Nachtsichtgerätes. Über die laut Waffengesetz notwendige Bewilligung der Aargauer Kantonspolizei verfügt wiederum die Sektion Jagd und Fischerei. «So ist der administrative Aufwand für den Jäger tragbar», hält Stucki fest.

ig (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=617934

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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