News - powered by news.ch


Der Schusswaffenverkauf an Kunden ist nur dann erlaubt, wenn diese mind. 22 Jahre alt sind.(Symbolbild)

Abbildung vergrössern

 
www.schusswaffen.info, www.weiterhin.info, www.keine.info, www.junge.info

.swiss und .ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!




 
Shopping - Geschenktipps und weiteres

Fisheye 2.0 Bruce Lee

 Fisheye 2.0
 Bruce Lee



Dienstag, 25. Februar 2014 / 07:44:00

USA: Weiterhin keine Schusswaffen für junge Leute

Washington - Die US-Justiz hat einen Antrag der Waffenlobby zurückgewiesen, das bestehende Verbot des Schusswaffenbesitzes durch Heranwachsende aufzuheben. Der Oberste Gerichtshof gab zu seinem mit Spannung erwarteten Beschluss vom Montag keine Begründung ab.

Damit bleibt zum einen ein Gesetz des Bundesstaat Texas erhalten, dass jungen Leuten zwischen 18 und 20 Jahren den Erwerb einer Waffenlizenz untersagt. Zum anderen wurde eine seit 1968 auf Bundesebene gültige Regelung bestätigt, die den Schusswaffenverkauf an Kunden nur dann erlaubt, wenn diese mindestens 22 Jahre alt sind.

Die mächtige National Rifle Association (NRA) hatte zwei separate Klagen gegen die beiden Gesetze eingereicht. Ein Berufungsgericht zweifelte aber jeweils an, dass die betroffene Altersgruppe über ausreichend «Verantwortungsgefühl» für den Besitz von Schusswaffen verfüge - auch wenn die US-Verfassung das persönliche Recht zu deren Besitz und Einsatz prinzipiell schützt.

Fall vor Oberstem Gerichtshof gelandet

Der Fall landete schliesslich vor dem Obersten Gerichtshof, der das Ansinnen der NRA nun zurückwies. In zwei verwandten Fällen müssen die höchsten US-Richter noch eine Entscheidung fällen: Zum einen geht es um das Verbot des Schusswaffenerwerbs durch «Strohmänner», die die Ware anschliessend an andere Käufer veräussern.

Zum anderen steht die Frage im Raum, ob häusliche Gewalt ein pauschales Schusswaffenbesitz-Verbot nach sich ziehen sollte, auch wenn der Täter oder die Täterin bloss geringfügige Vergehen begangen hat.

ig (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=617874

In Verbindung stehende Artikel:


Täglich 44 Tötungsdelikte in den USA
Mittwoch, 5. August 2015 / 18:00:51
[ weiter ]
9-Jährige tötet Schiesslehrer mit Uzi
Mittwoch, 27. August 2014 / 06:06:00
[ weiter ]
Verschärfung der US-Waffengesetze im Senat gescheitert
Donnerstag, 18. April 2013 / 07:40:00
[ weiter ]
 


 
 
 
 
 

Foto: hpgruesen (Pixabay License)

Publireportage

Mit dem Privatjet durch Europa

Nach Cannes, Nizza, Paris, Amsterdam, Düsseldorf oder London jetten? Von einem zentral in Europa gelegenen Flughafen wie dem von St. Gallen und Altenrhein in der Schweiz ist das überhaupt kein Problem. [ weiter ]