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Vor allem in ländlichen Gebieten ist die flächendeckende Versorgung nicht überall gewährleistet.

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Montag, 24. Februar 2014 / 16:20:27

Medizinische Grundversorgung auf breiter Front stärken

Bern - Die medizinische Grundversorgung in der Schweiz soll gestärkt werden. Das haben Hausärztinnen und Hausärzte mit ihrer inzwischen zurückgezogenen Initiative «Ja zur Hausarztmedizin» erreicht. Der direkte Gegenvorschlag ist nur eine von vielen Massnahmen.

Mit diesem wird erstmals überhaupt eine gesundheitspolitische Zielsetzung in die Verfassung geschrieben, wie Carlo Conti, Präsident der kantonalen Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK), am Montag vor den Bundeshausmedien erklärte. Conti hatte zusammen mit Gesundheitsminister Alain Berset die Abstimmungskampagne zum direkten Gegenvorschlag lanciert, über den am 18. Mai abgestimmt wird.

Der neue Verfassungsartikel verlangt von Bund und Kantonen, für eine ausreichende, allen zugängliche medizinische Grundversorgung von hoher Qualität zu sorgen. Die Hausarztmedizin soll als wesentlicher Bestandteil dieser Grundversorgung anerkannt werden.

Darin liegt laut Berset einer der Vorzüge des Gegenvorschlags: Dieser erfasse die ganze Grundversorgung, neben den Ärzten also auch die Spitex, Physiotherapeuten oder das Pflegepersonal. Deren Zusammenarbeit zu stärken sei angesichts der Alterung der Bevölkerung von grösster Bedeutung, sagte Berset.

Hausärzte fehlen

Die Initiative hingegen habe sich nur auf die Hausarztmedizin bezogen. Dass der Berufsstand gestützt werden soll, ist kaum umstritten: Viele praktizierende Hausärzte werden in den nächsten Jahren pensioniert, junge Medizinerinnen und Mediziner lassen sich lieber zu gut bezahlten Spezialisten als zu Hausärzten ausbilden.

Vor allem in ländlichen Gebieten ist die flächendeckende Versorgung daher nicht überall gewährleistet. Damit in Zukunft genügend Nachwuchs zur Verfügung steht, erlaubt die neue Verfassungsbestimmung dem Bund, Vorschriften über Aus- und Weiterbildung für Berufe der medizinischen Grundversorgung zu machen und für die angemessene Abgeltung der Leistungen von Hausärzten zu sorgen.

Damit hat der Bundesrat bereits angefangen. Mit einem Gegenvorschlag allein hatten sich die Initianten nämlich nicht zum Rückzug der Initiative bewegen lassen. Der Bundesrat kündigte zusätzlich eine Teilrevision des Ärztetarifs Tarmed an, die den Hausärzten auf Kosten von Spezialisten und Spitälern 200 Millionen Franken mehr pro Jahr einbringen würde.

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=617828

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