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Der ehemalige SECO-Mitarbeiter muss sich vor dem Bundesstrafgericht Bellinzona verantworten.

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Freitag, 21. Februar 2014 / 11:22:00

Bedingte Freiheitsstrafe für Ex-SECO-Mitarbeiter

Bellinzona - Ein ehemaliger Mitarbeiter des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) ist wegen Betrugs vom Bundesstrafgericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt worden. Er liess sich mit gefälschten Rechnungen rund 330'000 Franken auf eigene Konten zahlen.

Der Mann wurde des gewerbsmässigen Betrugs, der Urkundenfälschung und der Geldwäscherei für schuldig gesprochen. Er muss eine Geldstrafe in der Höhe von 2700 Franken zahlen. Sollte ihm dies nicht möglich sein, droht eine Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen.

Von einer Ersatzforderung, wie sie die Bundesanwaltschaft (BA) in der Höhe von 35'000 Franken forderte, sah Richter Emanuel Hochstrasser wegen der finanziellen Probleme des ehemaligen SECO-Mitarbeiters ab. Als strafmildernd wurde die Kooperationsbereitschaft des Beschuldigten und dessen ehrliche Reue anerkannt.

Der frühere Sachbearbeiter des Bereichs Finanzen sei bei seiner Betrugsmasche "in besonders niederträchtiger Weise" vorgegangen, sagte der Richter. Er habe das Vertrauen seines Arbeitgebers arglistig ausgenutzt. Zudem passte er seine Zuständigkeiten innerhalb der SECO seiner Betrugsmasche an.

Arbeitsverhältnis ist Vertrauensverhältnis

Von einer "Opfermitverantwortung", wie sie die Verteidigung ins Spiel brachte, wollte der Richter nichts wissen. Dem Arbeitgeber oder den Vorgesetzten vorzuwerfen, sie hätten besser kontrollieren müssen, sei hier nicht angebracht. "Ein Arbeitsverhältnis ist immer auch ein Vertrauensverhältnis", sagte Hochstrasser.

Der Richter in Bellinzona folgte in seinem Urteil weitestgehend den Anträgen der BA. Diese hatte eine bedingte Haftstrafe von 21 Monaten verlangt. Hochstrasser teilte die Meinung des Bundesstaatsanwalts, dass der Beschuldigte über eine hohe kriminelle Energie verfügte. Er sprach dennoch von einer günstigen Prognose für den nun arbeitslosen Sachbearbeiter.

Geld auf eigene Konten geschleust

Der 52-jährige Solothurner gestand vor Gericht seine Schuld ein. Er gab zu, dass er in den Jahren 2002 bis 2010 insgesamt Zahlungen in der Höhe von 330'000 Franken auf eigene Konten schleuste. Er ging dabei auf verschiedene Weise vor. Zum einen brachte er bereits erledigte Rechnungen neu in den Zahllauf ein und änderte nur die Kontonummer.

Zum anderen erstellte er eigene Rechnungen auf Namen von erfundenen Firmen. Notwendige Unterschriften von Projektverantwortlichen fälschte er. Gemäss Richter trickste er seinen Arbeitgeber und die Kollegen mit Arglist aus. Er habe die Kontrollmechanismen bewusst ausgehebelt.

Der frühere SECO-Mitarbeiter, der inzwischen von der Sozialhilfe lebt und unter gesundheitlichen Probleme leidet, sprach selbst von "der grössten Dummheit seines Lebens". Hinsichtlich eines möglichen Weiterzugs des Urteils hätten sie noch nichts entschieden, sagte sein Anwalt Patrick Walker auf Anfrage nach dem Prozess.

Kein Zusammenhang zum Korruptionsfall

Bundesstaatsanwalt Peter Lehmann äusserte sich zufrieden mit der Entscheidung des Richters. Er fügte hinzu, dass der Fall in keinem Zusammenhang mit dem jüngsten Korruptionsfall am SECO stehe. Es beträfe ganz unterschiedliche Zeiträume und Gebiete.

Auch im Hinblick auf die Kontrollsysteme "kann daraus nicht der generelle Schluss gezogen werden, dass beim SECO strukturell etwas falsch ist", sagte Lehmann auf die Frage eines Journalisten.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=617492

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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