Donnerstag, 6. Februar 2014 / 18:22:00
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Wulff-Prozess: Richter sieht keine Beweise gegen Angeklagte
Hannover - Im Korruptionsprozess gegen Christian Wulff hat der Vorsitzende Richter deutlich gemacht, dass er den zurückgetretenen deutschen Bundespräsidenten wie auch den mitangeklagten Filmmanager David Groenewold für unschuldig hält.
Neue Beweisanträge der Anklage lehnte Richter Frank Rosenow am Donnerstag in Hannover ab. Wulff und Groenewold sind in dem Verfahren vor dem Landgericht wegen Korruption angeklagt. Groenewold hatte im September 2008 eine München-Reise des Ehepaars Wulff teilweise finanziert.
Die Staatsanwaltschaft will nachweisen, dass es zwischen beiden eine «Unrechtsvereinbarung» gegeben habe, aufgrund derer sich Wulff in seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident für eines von Groenewolds Filmprojekten eingesetzt habe.
Verärgerter Richter
Um den Vorwurf der «Unrechtsvereinbarung» zu untermauern, wollte die Staatsanwaltschaft neu präsentierte E-Mails als Beweismittel in den Prozess einbringen und stellte am Donnerstag entsprechende Anträge. Dies verärgerte den Vorsitzenden Richter, da weder das Gericht noch die Verteidigung diese Mails bislang kannten.
Wegen des Verdachts, die Anklage habe die Beweismittel bewusst zurückgehalten, drohte der erzürnte Richter zeitweise sogar, den Prozess platzen zu lassen. Die Beweisanträge der Staatsanwaltschaft lehnte er nach einer Verhandlungspause ab.
Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer hatte sein Vorgehen zuvor damit begründet, dass es sich bei dem neuen Material um Schriftverkehr handle, der erst in den vergangenen Tagen auf einer der beschlagnahmten Festplatten gefunden worden sei.
Weitere Beweisanträge abgelehnt
Richter Rosenow stellte fest: «Eine Unrechtsvereinbarung ist wenig plausibel». Laut Rosenow wusste Wulff damals gar nicht, dass Groenewold für Teile seiner Hotelkosten in München aufgekommen war. Auch Groenewold unterstellt das Gericht nicht, dass er den Ministerpräsidenten habe bestechen wollen. Wulff habe sich schon vor dem gemeinsamen München-Besuch mit Groenewold für das Filmprojekt eingesetzt.
Weitere Beweisanträge lehnte der Richter ab. Am 20. Februar, dem nächsten Verhandlungstag, will er die Angeklagten jetzt nur noch zur Person befragen und dann sollen nach seinem Willen noch am selben Tag alle Plädoyers gehalten werden. Termin für die Urteilsverkündung wäre dann der 27. Februar.
bg (Quelle: sda)
http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=615701
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