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Bis über die Mitte des 20. Jahrhunderts hinaus wurden zahlreiche Kinder an Bauernbetriebe verdingt.(Archivbild)

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Mittwoch, 29. Januar 2014 / 19:52:00

Soforthilfe für ehemalige Verdingkinder in Not

Bern - Ehemalige Verdingkinder und andere Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen, die heute in einer Notlage sind, sollen eine finanzielle Soforthilfe erhalten. Am Mittwoch hat der zuständige Runde Tisch die Kriterien für die Vergabe festgelegt.

Soforthilfe erhalten können demnach Personen, deren "persönliche Integrität durch eine vor 1981 angeordnete oder vollzogene fürsorgerische Zwangsmassnahme verletzt worden ist", heisst es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Justiz (BJ).

Massgebend sei die heutige finanzielle Situation: Soforthilfe werde nur Personen geleistet, die sich gegenwärtig in einer finanziellen Notlage befänden.

Wie hoch die Soforthilfe-Leistungen sein werden, hänge vom verfügbaren Gesamtbetrag und von der Anzahl Gesuche ab, schreibt das BJ weiter. Der Runde Tisch gehe davon aus, dass ein Gesamtbetrag von 7 bis 8 Millionen Franken zur Verfügung stehen werde. Vorgesehen seien einmalige Beiträge in der Grössenordnung zwischen 4000 und 12'000 Franken.

Erste Zahlungen im Herbst

Betroffene können ihr Gesuch ab Sommer 2014 an den Runden Tisch richten. Im Herbst sollen die ersten Zahlungen erfolgen. Der Fonds soll mit 5 Millionen aus Lotteriegeldern gespiesen werden, wie das BJ bereits am Montag mitgeteilt hatte. Weiter werden sich auf freiwilliger Basis Kantone, Städte, Gemeinden, weitere Organisationen und Private daran beteiligen.

Mittelfristig will der Runde Tisch zudem einen Härtefall- oder Solidaritätsfond einrichten. Die Grundzüge dazu will das Gremium an seiner nächsten Sitzung vom 21. März beraten.

Folgen wissenschaftlich untersuchen

Weiter befasste sich der Runde Tisch am Mittwoch mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen. Es soll untersucht werden, welche Folgen die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen für die Betroffenen hatten und wie die Gesellschaft damit umgegangen ist.

Wissenschaftlich aufgearbeitet werden sollen insbesondere Fremdplatzierungen von Kindern und Jugendlichen, Zwangsadoptionen, der Umgang mit Behinderten, administrative Versorgungen sowie zwangsweise durchgeführte Sterilisationen, Kastrationen und Abtreibungen.

Erforscht werden soll auch die Zwangsmedikation in psychiatrischen Anstalten und Heimen. Die Untersuchungsergebnisse sollen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Behördenwillkür bis in die 1980er-Jahre

Der Runde Tisch wurde im Frühling 2013 von Bundesrätin Simonetta Sommaruga eingesetzt. Ziel ist die Aufarbeitung fürsorgerischer Zwangsmassnahmen in der Schweiz.

Bis über die Mitte des 20. Jahrhunderts hinaus wurden in der Schweiz zahlreiche Kinder aus armen Familien an Bauernbetriebe verdingt. Oft wurden die Verdingkinder dabei auch Opfer von Missbrauch.

Administrativ versorgt wurden Menschen noch bis zu Beginn der 1980er-Jahre. Der Behördenwillkür waren beispielsweise Frauen ausgesetzt, die unverheiratet schwanger wurden, oder junge Männer, die als "arbeitsscheu" eingestuft wurden.

ig (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=614828

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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