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Bereits heute haben erwerbstätige Mütter während des ersten Lebensjahres des Kindes Anrecht auf eine bezahlte Stillzeit.

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Bruce Lee Hawaiihemden

 Bruce Lee
 Hawaiihemden



Sonntag, 19. Januar 2014 / 10:42:27

Arbeitgebern gehen Vorschläge zu Stillzeiten zu weit

Bern - In Zukunft soll im Arbeitsgesetz genau festgelegt sein, wie lange die bezahlten Stillpausen für arbeitstätige Mütter sein dürfen. Die Arbeitgeber und der Gewerbeverband sind mit den geplanten Änderungen nicht einverstanden. Sie fordern kürzere Pausen und sehen ein Missbrauchspotenzial.

Bereits heute haben erwerbstätige Mütter während des ersten Lebensjahres des Kindes Anrecht auf eine bezahlte Stillzeit. Wie lange diese Pausen sein dürfen, ist aber nirgends festgelegt.

Diese Lücke im Arbeitsgesetz muss die Schweiz schliessen, will sie dem Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über den Mutterschutz beitreten. Denn das Übereinkommen hält fest, dass die Mitgliedstaaten die Anzahl und die Dauer der Stillpausen in ihrem Gesetz festlegen müssen.

Mit der Annahme einer parlamentarischen Initiative gab das Parlament im Dezember 2012 seine Zustimmung zum Beitritt. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) erhielt daraufhin den Auftrag, einen Vorschlag zur Regelung der Stillzeit auszuarbeiten.

Arbeitgeber fordern kürzere Pausen

Der Vorschlag, den das SECO bis vergangenen Freitag bei den Arbeitgebern und den Gewerkschaften in die Anhörung gab, legt nun die Dauer der Pausen genau fest: Bei einer täglichen Arbeitszeit von bis zu vier Stunden haben Mütter ein Recht auf mindestens 30 Minuten bezahlte Stillzeit.

Bei einer Arbeitszeit von über vier Stunden sind es mindestens 60 Minuten und bei einer Arbeitsdauer von mehr als sieben Stunden mindestens 90 Minuten. Die geplante Änderung betrifft wie bisher nur Mütter mit einem Kind im ersten Lebensjahr.

Die vorgeschlagenen Pausen gehen dem Schweizerischen Arbeitgeberverband zu weit. Bei einer Arbeitszeit von weniger als vier Stunden will der Verband die bezahlte Stillzeit streichen. «Bei einem Einsatz von unter vier Stunden ist es den meisten Frauen möglich, ihr Kind vorher und nachher zu stillen», schreibt der Arbeitgeberverband in seiner Stellungnahme.

Auch die bezahlte Stillzeit bei einer längeren Arbeitszeit wollen die Arbeitgeber gegenüber dem Vorschlag des SECO reduzieren: Von 60 auf 30 Minuten bei mehr als vier Stunden und von 90 auf zweimal 30 Minuten - dies zudem erst nach acht statt nach sieben Stunden. Diesen Forderungen schliesst sich auch der Gewerbeverband an.

Alliance f: Praktikable Lösung

Die Arbeitgeber stören sich zudem daran, dass im Gegensatz zum geltenden Gesetz keine Unterscheidung zwischen Stillzeiten im Betrieb und ausserhalb des Betriebs mehr gemacht wird. Eine arbeitende Mutter könne damit früher nach Hause gehen mit der Begründung, sie stille ihr Kind immer noch.

Der Bund Schweizerischer Frauenorganisationen alliance f bezeichnet diese Bedenken als «Scheinargumente und Unterstellungen». Die geplante Revision sei eine sehr praktikable und für alle Seiten gute Lösung. Auch aus der Sicht des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) wird mit der geplanten Revision ein wichtiger Schritt hin zur besseren Vereinbarkeit von Arbeit und Familie gemacht.

Nicht ganz zufrieden ist die Gewerkschaft Travail.Suisse. Während die Arbeitgeber kürzere Stillpausen verlangen, fordert sie eine Verlängerung der Pausen um jeweils 30 Minuten gegenüber dem Vorschlag des SECO.

SECO: Geringe Kosten

Von den neuen Regeln zu den Stillzeiten wäre nach Angaben des SECO überhaupt nur ein kleiner Teil der erwerbstätigen Mütter betroffen: Nach dem 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub stillen nach Angaben des Staatssekretariats noch rund 33'000 von ihnen ihre Kinder vollständig oder teilweise. Nach neun Monaten sind es dann noch 14'000 erwerbstätige Mütter.

«Angesichts dieser geringen Zahl bereitet es keine Probleme, die Stillzeit als Arbeitszeit anzurechnen, und die Kosten für die Arbeitgeber halten sich auf einem geringen Niveau», hält das SECO in seinem Bericht zur geplanten Revision fest.

asu (Quelle: sda)

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