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Tamedia soll angeblich gegen das Arbeitsgesetz verstossen haben.

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Montag, 13. Januar 2014 / 08:12:00

Anzeige gegen Tamedia

Zürich - Der Journalistenverband impressum kritisiert die Arbeitsbedingungen auf der Redaktion des «Tages-Anzeigers», wo die Arbeitszeit des Personals nicht erfasst werde. Er hat deshalb am Montag beim Stadtzürcher Arbeitsinspektorat eine Anzeige gegen die Tamedia AG eingereicht «wegen möglicher Verletzung des Arbeitsgesetzes».

Der Leiter des Arbeitsinspektorates, Peter Maier, sagte nach der Übergabe der Anzeige, er werde bei einem Betriebsbesuch abklären, ob die Vorgaben des Arbeitsgesetzes bezüglich Arbeitszeitaufzeichnung eingehalten würden. Falls es Mängel gebe, werde er schriftlich die Einhaltung der Schutzbestimmungen verlangen. Es könnten auch Bussen ausgesprochen werden, sagte Maier.

Impressum hat gemäss Geschäftsführer Urs Thalmann Hinweise dafür, dass die Tamedia die Arbeitszeiten beim «Tages-Anzeiger» und auf vielen anderen Redaktionen nicht erfasst, zumindest nicht systematisch. Dies führe dazu, dass die Journalistinnen und Journalisten «regelmässig massiv überbelastet» seien. Immer häufiger seien krankheitsbedingte Ausfälle die Folge.

Tamedia: Allenfalls Anpassungen aufgrund neuer SECO-Weisung

Tamedia ist überzeugt, dass die Dokumentation der Arbeitszeiten «der Praxis in der Schweizer Medienbranche entspricht», wie es in einer Mitteilung des Medienkonzerns heisst. Geprüft werde, ob aufgrund einer vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) auf Anfang 2014 in Kraft gesetzten Weisung Anpassungen nötig seien.

Mangels Gesamtarbeitsvertrag in der Medienbranche gilt laut impressum-Mitteilung das Arbeitsgesetz, das zwingend die Erfassung der Arbeitszeit verlangt. Dies sei wichtig, um eine Überlastung zu verhindern und die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu schützen.

Eine allzu formalisierte Arbeitszeitkontrolle sei im Journalismus «natürlich nicht angebracht», schreibt Impressum. «Viele Journalisten wollen auch keine Stempeluhr», sagte Thalmann dazu.

Impressum hofft auf GAV

Die Praxis der Arbeitszeiterfassung sei denn auch den Bedürfnissen entsprechend anzupassen. Der Arbeitgeber müsse das Ausmass der geleisteten Arbeit verlässlich einschätzen und die Dokumentation für das Arbeitsinspektorat bereithalten können.

Impressum hofft auf eine Lösung im Rahmen eines Gesamtarbeitsvertrages, wie Zentralsektretärin Salva Leutenegger sagte. Darin müssten die Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen von Journalistinnen und Journalisten geregelt werden.

«Regelmässig 60-Stunden-Wochen und 12-Stunden-Tage»

Auf der «Tages-Anzeiger»-Redaktion sei die Kompensation von Überstunden vielfach nicht möglich und die Höchstarbeitszeit werde überschritten, sagte Thalmann. Die Anzeige sei vom Verband und nicht von Mitarbeitenden eingereicht worden, damit niemand vom Personal negative Auswirkungen befürchten müsse, sagte Thalmann.

Impressum stützt sich auf ein Protestschreiben vom 13. November 2013 an die Chefredaktion, das von 121 Redaktorinnen und Redaktoren unterzeichnet worden ist. Darin ist von 60-Stunden-Wochen und 12-Stunden-Tagen die Rede, die regelmässig vorkämen.

Zusammenlegung als Auslöser

Auslöser gewesen sei die Zusammenlegung von Print- und Online-Redaktion. Der höhere Produktivitätsdruck im Rahmen der Umstrukturierung habe die Situation «zusätzlich verschärft», heisst es in der Anzeige von Impressum. Aufgrund von Hinweisen sei nicht auszuschliessen, dass die Arbeitgeberin eine Überbeanspruchung eventualvorsätzlich in Kauf nehme oder ihr zumindest in fahrlässiger Weise nicht genügend entgegenwirke.

Tamedia verweist in ihrer Mitteilung darauf, dass sich die Arbeit der Redaktionen in hohem Mass an der Nachrichtenaktualität orientiere. Sowohl Journalistinnen und Journalisten als auch der Arbeitgeber seien deshalb bei der Umsetzung der wöchentlichen Arbeitszeit «weiterhin auf Flexibilität und einen verantwortungsvollen Umgang mit Arbeits- und Freizeit angewiesen».

Personalkommission «immer wieder vertröstet»

Der Journalistenverband impressum hat sich laut Thalmann eingeschaltet, weil die Personalkommission des «Tages-Anzeigers» mit ihren Forderungen nach Einhaltung der Schutzbestimmungen des Arbeitsrechts immer wieder vertröstet worden sei.

Unterstützt wird die impressum-Aktion auch von der Schwester-Organisation syndicom, wie diese in einer Mitteilung schreibt. Die verlangte Arbeitszeiterfassung dürfe aber nicht Selbstzweck sein, es müsse darum gehen, die übermässige Arbeitsbelastung in Griff zu bekommen.

Dazu müssten die Redaktionen wieder mit genügend Stellen dotiert werden. Nicht vermeidbare Überstunden seien mit fairen Kompensationsmöglichkeiten und mehr Ferien abzugelten.

GAV-Verhandlungen im letzten Sommer gescheitert

Impressum kämpft gemäss Mitteilung seit Jahren gegen die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen von Journalistinnen und Journalisten. Seit zehn Jahren gibt es in der Deutschschweiz und im Tessin keinen Gesamtarbeitsvertrag mehr.

Der letzte Versuch, die Sozialpartnerschaft mit den Verlegern wiederzubeleben, sei im letzten Sommer gescheitert. Der Verlegerverband trat nicht auf einen Vertragsentwurf ein, der von impressum mit dem Geschäftsführer des Verlegerverbandes ausgehandelt worden war.

bg (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=612848

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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