stellenmarkt.ch
Gerichtsschreiberin / Gerichtsschreiber mit der Hauptsprache Deutsch
80%-100% / St. Gallen Sie interessieren sich für öffentliches Recht und haben Freude an der Redaktion von Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts....   » Weiter
Automobilmechatroniker / Automobilfachmann 80 - 100%
Deine Aufgaben: Allgemeine Service- und Reparaturarbeiten an Neu- und Occasionsfahrzeugen Beheben von elektronischen Störungen und technischen...   » Weiter
Bahnmitarbeiterin Operation Ost (m/ w/ d)
Wintersaison 2024/ 2025 Stellenantritt: per 14.12.2024 oder nach Vereinbarung Andermatt+Sedrun+Disentis ist mit 180 Pistenkilometern das grösste...   » Weiter
Legal Counsel Trading 60-100%
Repower ist eines der führenden Energieunternehmen der Schweiz. Als Arbeitgeberin setzt Repower auf Eigeninitiative und Vertrauen, um die Kreativität...   » Weiter
Automobilmechatroniker/ -in
Arbeitsbeginn: 01.08.2024 oder nach Vereinbarung Ihre Aufgaben Allgemeine Service- und Reparaturarbeiten an Neu- und Occasionsfahrzeugen Diagnose,...   » Weiter
Erfahrener Stylist / Stylistin Teilzeit in Frauenfeld
DU... hast eine abgeschlossene Ausbildung als Coiffeuse/ -eur EFZ bist Stylist aus Leidenschaft und suchst eine neue Herausforderung liebst die...   » Weiter
Compliance Officer
Das erwartet dich: Führung und Weiterentwicklung unseres Compliance Management Systems Überwachen von Prozessen zur Einhaltung von gesetzlichen,...   » Weiter
Automobil Mechatroniker, Fachmann, Assistent, Landmaschinenmechaniker Schwere Motorwagen
LKW-Mechaniker , LKW - Assistent Ev. LKW-Monteur oder Landmaschinenmechaniker   Eintritt nach Vereinbarung. Die abwechslungsreiche Tätigkeit...   » Weiter
» Mehr freie Stellen
Stellenmarkt
Presse
Inland
Wirtschaft
Ausland
Sport
Kultur
Internet
Boulevard
Wetter

Fussball
Formel 1
Radfahren

Telekommunikation
Informatik
Arbeitsmarkt
Immobilien
Reisen

Publireportage
Kultur
Gewerbe
Hotels
Shopping
Freizeit
Verkehr
Bildung
Soziales
Politik
Presse
Impressum
Datenschutzerklärung



Kostuem BLUTSPRAY
BLUTSPRAY
Fasnacht
Kostüme

 

Fussball-Trikots aus den 60er und 70er Jahren. Kult und Style pur!

NORWEGEN JACKE
 

schatzsuche.ch
Gratis-Wettbewerb
Flugreise für 2 Personen & 100 Tagespreise zu gewinnen!
Spielspass pur!
schatzsuche.ch Gewinnspiel
 

www.auskunft.ch
Internetsuche:

Kanton SG
Schweiz



News - powered by news.ch


Fans können künftig bei Vor- und Nachgang eines Spiels und bei der An- und Abreise mit Sanktionen belegt werden. (Symbolbild)

Abbildung vergrössern

 
www.hooligan-massnahmen.info, www.bundesgericht.info, www.hauptpunkten.info, www.segnet.info

.swiss und .ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!




 
Shopping - Geschenktipps und weiteres

Angelina Jolie Kokeshi Dolls

 Angelina Jolie
 Kokeshi Dolls



Donnerstag, 9. Januar 2014 / 18:18:32

Bundesgericht segnet Hooligan-Massnahmen in Hauptpunkten ab

Lausanne - Das verschärfte Hooligan-Konkordat ist laut Bundesgericht weitgehend grundrechtskonform. Gegner des Konkordats-Beitritts der Kantone Luzern und Aargau sind mit ihren Beschwerden bei den Richtern in Lausanne nur in zwei Punkten durchgedrungen.

Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und - direktoren (KKJPD) hatte 2012 zahlreiche Änderungen des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen (Hooligan-Konkordat) beschlossen. Gegen den Beitritt der Kantone Aargau und Luzern gelangten mehrere Personen ans Bundesgericht.

Rayonverbote auch unter einem Jahr

Die Richter in Lausanne sind nun in einem Grundsatzurteil zum Schluss gekommen, dass die verschärften Bestimmungen weitestgehend mit den Grundrechten vereinbar sind. Nur in zwei eher untergeordneten Punkten hat das Gericht Änderungen angebracht, weil es sie als unverhältnismässig erachtet.

Korrigiert hat es einerseits die Minimaldauer von Rayonverboten, welche nun auch weniger als ein Jahr betragen kann. Andererseits hat das Bundesgericht eine Bestimmung aufgehoben, die bei unentschuldbarer Verletzung der Meldeauflage zwingend eine Verdoppelung der Dauer dieser Massnahme vorsah.

Zulässig ist laut Gericht mit Blick auf die Grundrechte, dass auch das Verhalten der Fans im Vor- und Nachgang eines Spiels, also bei der An- und Abreise, mit Sanktionen belegt werden kann. Gemäss Urteil steht ausser Frage, dass ein gewisser Zeitraum abgedeckt werden muss, um das Ziel der Gewaltprävention zu erreichen.

Umstrittene Kombitickets

Keine Probleme sieht das Bundesgericht weiter darin, dass mit der Bewilligung von Fussball- und Eishockeyspielen der oberen Ligen Auflagen für die An- und Rückreise der Gastmannschaft verbunden werden können. Zur Debatte stand hier vor allem die Eignung der sogenannten Kombitickets bei Hochrisikospielen.

Mit diesen Kombitickets können registrierte Fans nur bei Anreise mit den vorgeschriebenen Transportmitteln in den Gästesektor gelangen. Nach Ansicht der Beschwerdeführer soll dies eine Verschlechterung der Sicherheitslage bewirken können, indem Fangruppen privat anreisen und auf andere Sektoren als den Gästeblock ausweichen.

Das Bundesgericht verweist jedoch auf die positiven Erfahrungen mit Kombitickets in Holland und Belgien. Laut Gericht ist nicht ersichtlich, inwiefern die verfassungskonforme Umsetzung von Kombitickets in der Schweiz nicht möglich sein sollte.

ID-Kontrollen und Durchsuchungen zulässig

Durchgewunken hat das Gericht weiter die Möglichkeiten zur Anordnung von Identitätskontrollen, sowie den Abgleich der Daten mit dem «HOOGAN»-Informationssystem. Die damit verbundenen Beschränkungen der Bewegungsfreiheit und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung seien verhältnismässig.

Keinen Konflikt mit den Grundrechten sieht das Bundesgericht schliesslich bei den Regelungen zur Durchsuchung von Personen. Soweit es um routinemässige Abtastungen über den Kleidern geht, darf diese Aufgabe auch privaten Sicherheitsdiensten übertragen werden.

Das Gericht erinnert daran, dass für weitergehende Untersuchungen ein konkreter Verdacht vorhanden sein muss. Durchsuchungen unter den Kleidern dürften dann einzig durch die Polizei und im Intimbereich nur durch Medizinalpersonal durchgeführt werden.

Verbesserte Sicherheitslage

Mit den fraglichen Massnahmen könne zwar nicht absolute Sicherheit garantiert, die Lage im Stadion aber zumindest erheblich verbessert werden. Angesichts der Gefährdung von vielen Personen durch Brandkörper würden die mit den Durchsuchungen verbundenen Grundrechtseingriffe zumutbar erscheinen.

Die Regelungen zum Rayonverbot und zur Meldepflicht sind laut Gericht bis auf die erwähnten Einschränkungen nicht zu beanstanden. In einem weiteren Urteil hat das Bundesgericht die Beschwerde zur Abstimmung über das geänderte Konkordat im Kanton Zürich abgewiesen.

KKJPD sieht sich bestätigt

Die Konferenz der Kantonalen Justiz-und Polizeidirektorinnen und -direktoren sehe sich durch das Bundesgerichtsurteil bestätigt, teilte die KKJPD am Donnerstag mit. Das Urteil bringe im Hinblick auf die Ratifikationsprozesse und Abstimmungen die gewünschte Rechtssicherheit.

Das Bundesgericht habe nur in zwei Punkten Detailkorrekturen angebracht, mit denen die KKJPD sehr gut leben könne und die im Ergebnis eher Verschärfungen darstellten, hiess es weiter. Diese beiden Punkte änderten nichts daran, dass das Bundesgericht die Grundrechtskonformität des Konkordats praktisch vollumfänglich bestätigt habe.

Bisher haben dem Hooligan-Konkordat die Kantone Freiburg, Waadt, Neuenburg, Jura, Wallis, Tessin, Solothurn, Zürich, St. Gallen, Aargau, Zug, Uri, Luzern, Obwalden und die beiden Appenzell zugestimmt. Im Kanton Basel-Stadt wurde ein Beitritt abgelehnt. Im Kanton Bern wird Anfang Februar abgestimmt.

ww (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Hooligan-Datenbank wächst weiter
    Donnerstag, 31. Juli 2014 / 11:41:22
    [ weiter ]
    Bern sagt ja zum verschärften Hooligan-Konkordat
    Sonntag, 9. Februar 2014 / 17:10:00
    [ weiter ]
    1400 Personen in Hooligan-Datenbank erfasst
    Freitag, 31. Januar 2014 / 11:37:07
    [ weiter ]
    Kanton Bern stimmt über verschärftes Hooligan-Konkordat ab
    Sonntag, 12. Januar 2014 / 10:04:18
    [ weiter ]
    Entscheid zu Hooligan-Konkordat sorgt für Diskussionen
    Freitag, 10. Januar 2014 / 16:15:10
    [ weiter ]
    FCZ-Testspiel findet nicht statt
    Freitag, 10. Januar 2014 / 13:55:00
    [ weiter ]
    Schärfere Massnahmen gegen Hooligans gutgeheissen
    Mittwoch, 13. November 2013 / 13:55:00
    [ weiter ]
     


     
     
     
     
     

    Foto: hpgruesen (Pixabay License)

    Publireportage

    Mit dem Privatjet durch Europa

    Nach Cannes, Nizza, Paris, Amsterdam, Düsseldorf oder London jetten? Von einem zentral in Europa gelegenen Flughafen wie dem von St. Gallen und Altenrhein in der Schweiz ist das überhaupt kein Problem. [ weiter ]

     
     


    World-class Startups. Swiss Made.
    venturelab AG
    Kesslerstrasse 9, 9000 St. Gallen

     
    Firma genial einfach gründen und Erfolg versprechend starten.
    IFJ Institut für Jungunternehmen
    Schützengasse 10, 9000 St. Gallen


    Das unabhängige Elektronische Medienhaus aus St.Gallen.
    VADIAN.NET AG
    Katharinengasse 10, 9000 St. Gallen


    Die Schweizer Hotel-Plattform
    hotel.ch
    Katharinengasse 10, 9000 St. Gallen

     
    Expanding Business Horizons
    Greater Zurich Area AG
    Limmatquai 122, 8001 Zürich

    1 bis 5 (von 4'131 Einträgen)

     Weiter 
     
     
     
    Mit Ihrem Eintrag präsentieren Sie Ihr Unternehmen in einem sehr attraktiven und dynamischen Umfeld von innovativen Unternehmen. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance, attraktive Geschäftspartner für den zukünftigen Erfolg kennen zu lernen.

    © 2024 by St.Gallen
    online
    alle Rechte vorbehalten

    Ein Service der VADIAN.NET AG

    webdesign © 1997-2024
    by VEBTREX

    nach oben

    Stellenmarkt | Kredit | Leasing | Hotel | Seminare | Veranstaltungen
    Domain registrieren | Markenregister | Marktplatz
    SMS Blaster | Einkaufen | Feedback | Jobs | Werbung | Impressum