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Spitzenverdiener müssen in Zukunft mehr an die Arbeitslosenkassen zahlen. (Symbolbild)

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Donnerstag, 26. Dezember 2013 / 13:15:39

ALV: Im neuen Jahr zahlen Spitzenverdiener mehr

Ab dem neuen Jahr müssen Spitzenverdiener mehr in die Arbeitslosenkassen (ALV) einzahlen als bisher. Für die Berechnung ihres Beitrags zur ALV zählt neu der ganze Lohn. Die Obergrenze von 315'000 Franken für den Solidaritätszuschlag fällt weg. Die Zusatzgelder sollen helfen, die hoch verschuldete ALV rascher zu sanieren.

Der Schuldenstand des ALV-Fonds lag Ende November bei 4,4 Milliarden Franken. Der Bund erhofft sich von der Abschaffung der Obergrenze für den Solidaritätszuschlag Mehreinnahmen von 100 Millionen Franken jährlich.

Die Spitzenverdiener werden solange zur Kasse gebeten, bis die Arbeitslosenkasse ihre Schulden getilgt und beim Betriebskapital ein Polster von 500 Millionen Franken aufgebaut hat.

Solidaritätszuschlag seit zwei Jahren

Der Zuschlag fällt bereits seit 2011 auf einem Lohn ab 126'000 Franken an und beträgt 1 Prozent. Doch bislang wurde der Lohn nur bis zu einer Obergrenze bis 315'000 Franken belastet. Was darüber lag, wurde bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

Mit den neuen Berechnungsregeln wird künftig jemand, der 400'000 Franken im Jahr verdient, insgesamt 5512 Franken in die ALV einzahlen, die Hälfte davon wird ihm vom Lohn abgezogen, die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber.

Diese Summe wird wie folgt berechnet: Bis zu einem Lohnanteil von 126'000 Franken liegt der Beitrag zur ALV bei 2772 Franken oder 2,2 Prozent. Dieser Prozentsatz ist gleich hoch wie bei einem Normalverdiener.

Ab 126'000 Franken fällt ein zusätzliches Prozent vom Lohn für die ALV-Kasse an - je zur Hälfte bezahlt vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber. Damit kommt bei einem Lohn von 400'000 Franken nochmals ein Beitrag in Höhe von 2740 Franken dazu, statt wie bislang 1890 Franken.

Wer eine Million Franken verdient, steuert neu zusätzliche ALV-Beiträge in Höhe von 8740 Franken als Solidaritätszuschlag bei. Bei zwei Millionen Franken ist es mit 18'740 Franken fast das Zehnfache des bisherigen Solidaritätszuschlags.

Nur bis 126'000 Franken versichert

Bei der Arbeitslosenkasse gilt der Grundsatz, wer mehr einzahlt, erhält eine höhere Entschädigung, nur beschränkt. Denn die Löhne sind nur bis zu einem Betrag von 126'000 Franken versichert. Wird also ein Lohnmillionär arbeitslos, erhält er nicht mehr Arbeitslosengeld als jemand, der 126'000 Franken verdient hat.

«Ein arbeitsloser Ernesto Bertarelli würde also 80 Prozent von 126'000 Franken Arbeitslosengeld erhalten», sagte Annette Schütz, wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Arbeitslose mit Kindern, IV-Bezüger und Arme erhalten 80 Prozent des letzten Lohns, die anderen 70 Prozent.

Bewährtes Instrument

Dass der Arbeitslosenfonds in finanzielle Schieflage gerät, ist kein neues Phänomen. Der Bund hat deswegen bereits mehrfach zum Mittel des Solidaritätszuschlags gegriffen, um bei der ALV Schulden abzubauen, wie Schütz weiter erklärte.

Erstmals geschah dies 1996, als der Arbeitslosenfonds einen Schuldenberg von 6,2 Milliarden Franken angehäuft hatte. Letztmals wurde 2003 der Schuldenberg mit Hilfe eines Solidaritätszuschlags abgetragen. Acht Jahre später, 2011, klaffte im ALV-Fonds erneut ein 6-Milliarden-Franken-Loch.

Da dieses trotz des bereits erhobenen Zuschlags bei Besserverdienern nach zwei Jahren noch nicht genügend abgebaut wurde, beschloss das Parlament im vergangenen Sommer, die bisherige Obergrenze fallen zu lassen. Weil niemand dagegen das Referendum ergriffen hat, tritt das neue Regime nun in Kraft.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=611081

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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