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Neues Amnestiegesetz. (Symolbild)

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Dienstag, 24. Dezember 2013 / 17:41:00

Schweizer Greenpeace-Aktivist noch dieses Jahr zuhause?

Die Justiz in Russland hat damit begonnen, die Strafverfolgung von Aktivisten der Umweltschutzorganisation Greenpeace zu den Akten zu legen. Ein Teilnehmer der Protestaktion in der Barentssee im September wurde darüber informiert, dass sein Fall nicht weiter verfolgt wird.

Dies sagte eine Greenpeace-Sprecherin der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag in Moskau. Es werde damit gerechnet, dass dies auch bei den 29 weiteren beschuldigten Aktivisten geschehen werde.

Unter den Beschuldigten ist auch der Schweizer Marco Weber. Bei Greenpeace Schweiz hiess es dazu am Dienstag, man wisse nicht, wann dessen Strafverfolgung eingestellt werden dürfte. Weber halte sich nach seiner Freilassung in St. Petersburg auf und warte auf seine Ausreisegenehmigung.

Die Einwanderungsbehörde will den Ausländern die Ausreisepapiere erst übergeben, wenn die Verfahren gegen sie eingestellt sind. «Es ist sehr wahrscheinlich, dass sie Neujahr daheim bei ihren Familien verbringen können», sagte der russische Greenpeace-Vertreter Iwan Wolkow. Allerdings wies die Migrationsbehörde der Agentur Interfax zufolge darauf hin, dass das Gesetz bis zu 20 Tagen Zeit gebe, um einen Antrag auf ein Visum zu bearbeiten.

Neues Amnestiegesetz

Am 18. Dezember hatte das russische Parlament ein Amnestiegesetz verabschiedet, das bis zu 25'000 Häftlingen zugute kommen könnte. Am Montag waren in diesem Zusammenhang die beiden noch inhaftierten Musikerinnen der Punkband Pussy Riot, Maria Aljochina und Nadeschda Tolokonnikowa, freigelassen worden.

Die Besatzungsmitglieder des Greenpeace-Schiffs «Arctic Sunrise», die nach einer Protestaktion in der Barentssee im September festgenommen worden waren, waren wegen Rowdytums angeklagt worden. Insgesamt 30 Aktivisten, unter ihnen vier Russen und 26 Ausländer, waren betroffen. Ihnen drohten lange Haftstrafen.

Die spektakuläre Freilassung des Kreml-Kritikers Michail Chodorkowski am vergangenen Freitag stand nach offizieller Lesart nicht mit dem Amnestiegesetz in Zusammenhang.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=610957

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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