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Deloitte, Ernst & Young, KPMG und PricewaterhouseCoopers kontrollieren 85 Prozent des Marktes.

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Dienstag, 17. Dezember 2013 / 20:35:25

EU beschneidet Macht der Wirtschaftsprüfer

Brüssel - Die «Grossen Vier» beherrschen den Markt der Wirtschaftsprüfer in Europa: Deloitte, Ernst & Young, KPMG und PricewaterhouseCoopers. Als Lehre aus der Finanzkrise will die EU deren Macht beschneiden. Doch die Regeln fallen viel sanfter aus als ursprünglich geplant.

Künftig dürfen die Wirtschaftsprüfer grosse Konzerne nur noch zehn Jahre lang prüfen und müssen dann wechseln (Rotationsprinzip). Bestimmte Dienstleistungen - etwa Steuerberatung und Tipps über Investitionen und Strategie - sind Wirtschaftsprüfern nur noch in engen Grenzen erlaubt.

Honorare aus Tätigkeiten ausserhalb des klassischen Geschäfts dürfen nur noch höchstens 70 Prozent betragen. Auf diese Regeln haben sich Vertreter von EU-Parlament, EU-Kommission und Staaten am Dienstag in Brüssel geeinigt. Der Kompromiss bedarf noch der Zustimmung von EU-Staaten und Parlament.

Die Pläne richten sich vor allem gegen die «Grossen Vier» der Branche: Deloitte, Ernst & Young, KPMG und PricewaterhouseCoopers. In Europa beherrschen diese Konzerne etwa 85 Prozent des Marktes.

Auf diese Weise will Brüssel künftig Bilanzskandale verhindern. Wirtschaftsprüfer prüfen Unternehmensbilanzen und testieren mit ihrer Unterschrift, dass ein Konzern seine Bücher ordnungsgemäss geführt hat.

Mitschuld an der Krise

In der Finanzkrise hatten Wirtschaftsprüfer - die parallel oft auch als Unternehmensberater tätig sind - aus Interessenkonflikten nicht rechtzeitig vor Problemen von Banken gewarnt. Kritiker weisen ihnen deshalb eine Mitschuld an der Krise zu.

Auf Druck aus der Branche fallen die Regeln aber deutlich schwächer aus als zunächst geplant. So konnte sich die EU-Kommission nicht damit durchsetzen, den Marktführern in Europa die Unternehmensberatung ganz zu verbieten.

Dann hätten sich weltweite Konzerne aufspalten müssen in Prüfgesellschaften und Beratungsfirmen. Auch das Ziel der EU-Kommission, der EU-Börsenaufsicht Esma eine starke Aufgabe bei der Kontrolle zu geben, scheiterte.

Der zuständige EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier begrüsste dennoch die Einigung als «wichtigen Schritt, um das Vertrauen von Investoren in Finanzinformationen zu stärken».

Bei der Rotation darf die Frist von zehn Jahren nur einmal verlängert werden. Die EU-Staaten haben die Möglichkeit, national noch strengere Regeln vorzuschreiben.

Die Auflagen für Wirtschaftsprüfer sind Teil der breit angelegten Gesetze der EU, um den Finanzsektor stabiler zu machen. Strenge Auflagen für Ratingagenturen sind bereits beschlossen.

 

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=610137

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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