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Der Bundesrat will den Kampf gegen Geldwäscherei verstärken.

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Pamela Anderson Baron Münchhausen

 Pamela Anderson
 Baron Münchhausen



Freitag, 13. Dezember 2013 / 17:10:00

Barzahlungen über 100'000 Fr. bald verboten

Bern - Der Bundesrat will die Geldwäscherei intensiver bekämpfen und so internationale Forderungen erfüllen. Er hat die Botschaft zur sogenannten GAFI-Vorlage ans Parlament geleitet. Unter anderem sollen Barzahlungen von über 100'000 Franken verboten werden.

Die Schweiz habe sehr gute Regeln gegen Geldwäscherei, sagte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf vor den Medien in Bern. In einigen Punkten müssten diese aber an den neuen Standard der Groupe d'action financière (GAFI) angepasst werden.

Dies betrifft vor allem Steuerdelikte: Nach GAFI-Standard müssen solche als Vortaten zu Geldwäscherei gelten - welche genau, überlässt das Gremium den Staaten. Der Bundesrat schlägt nun vor, dass Steuerbetrug als Vortat zur Geldwäscherei gelten soll, wenn die hinterzogenen Steuern 200'000 Franken pro Steuerperiode übersteigen.

Kein neuer Verbrechenstatbestand

Ursprünglich hatte der Bundesrat statt der hinterzogenen Summe die nicht deklarierten Gelder als Massstab nehmen und die Grenze bei 600'000 Franken setzen wollen. In der Steuergesetzgebung sollte ein entsprechender Verbrechenstatbestand verankert worden.

Dies stiess jedoch auf Kritik. Damit greife der Bundesrat der geplanten Revision des Steuerstrafrechts vor, mit welcher Steuerdelikte anders definiert werden sollen, wurde bemängelt. Der neue Vorschlag beruht nun auf dem aktuellen Steuerstrafrecht. Betroffen sind ausschliesslich Steuerbetrüger, und diese müssen nicht nur arglistig gehandelt, sondern auch Urkunden gefälscht haben.

Nur schwere Fälle

Mit der Festlegung eines Schwellenwerts von 200'000 Franken soll die neue Vortat auf schwere Fälle begrenzt werden. Damit will der Bundesrat verhindern, dass die Meldestelle für Geldwäscherei plötzlich mit Verdachtsmeldungen zu Bagatellfällen überschwemmt wird.

Dass schwere Fälle von Steuerbetrug künftig als Vortaten zu Geldwäscherei gelten, nimmt vor allem die Banken in die Pflicht. Die Regelung könne zu deutlichem Mehraufwand führen, schreibt der Bundesrat in der Botschaft. Doch sei es ohnehin das Ziel, unversteuerte Gelder vom Finanzplatz fernzuhalten. Der Nutzen - die Integrität des Finanzplatzes - werde den Mehraufwand für die Banken langfristig übersteigen.

Betrug bei der Mehrwertsteuer

Der GAFI-Standard verlangt auch bei den indirekten Steuern eine Anpassung. Hier schlägt der Bundesrat vor, die Geldwäscherei-Bestimmung, die heute bei Schmuggel gilt, so auszuweiten, dass nicht nur der Zoll beim grenzüberschreitenden Warenverkehr betroffen ist, sondern auch die Mehrwertsteuer auf Lieferungen im Inland oder die Verrechnungssteuer.

Ein Abgabebetrug ist gegeben, wenn Abgaben mittels falschen, gefälschten oder inhaltlich unwahren Angaben betrügerisch hinterzogen werden. Es muss insbesondere die Arglist nachgewiesen werden. Dies setzt aber nicht notwendigerweise die Verwendung gefälschter Urkunden voraus.

Kein Bargeld über 100'000 Franken

Weiter will der Bundesrat Bargeldzahlungen von über 100'000 Franken verbieten, für sämtliche Kaufverträge. Höhere Zahlungen sollen zwingend über eine Bank abgewickelt werden müssen. Bei einem Hauskauf beispielsweise kann damit bei einem Kaufpreis von einer Million Franken eine Anzahlung von 100'000 Franken in bar erfolgen.

Diese Lösung vermeide die Unterstellung der Immobilienhändler unter das Geldwäschereigesetz, hält der Bundesrat fest. Im Wirtschaftsleben seien heutzutage Bargeldzahlungen grösseren Umfangs unüblich und verdächtig. Dies gelte nicht nur für Immobilien. Widmer-Schlumpf gab zu bedenken, dass in der EU der Verkäufer ab 15'000 Euro die Identität des Käufers prüfen müsse. Eine solche Regel habe der Bundesrat nicht gewollt.

Transparenz bei Inhaberaktien

Die GAFI sowie das Global Forum forderten von der Schweiz auch Transparenz bei Inhaberaktien. Die Lösung, die der Bundesrat vorschlägt, bietet den Gesellschaften mit Inhaberaktien verschiedene Möglichkeiten, um Transparenz herzustellen.

So kann der Aktionär seine Identität einem Finanzintermediär melden, der dem Geldwäschereigesetz unterstellt ist. Eine weitere Möglichkeit ist die erleichterte Umwandlung von Inhaber- in Namenaktien oder die Ausgabe der Inhaberaktien in Form von Bucheffekten.

Zeit bis 2015

Widmer-Schlumpf hofft, dass das Parlament die Vorlage im kommenden Jahr berät. 2015 erfolgt nämlich die nächste GAFI-Prüfung. Bei der Ausgestaltung habe das Parlament durchaus Spielraum, sagte sie auf eine entsprechende Frage. Die GAFI-Empfehlungen müsse die Schweiz aber erfüllen.

Damit die Schweiz auch die Forderungen des Global Forum möglichst rasch erfüllen kann, prüft das Finanzdepartement, ob bestimmte Doppelbesteuerungsabkommen einseitig angepasst werden könnten. Zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung setzt der Bundesrat ausserdem eine interdepartementale Arbeitsgruppe ein. Diese soll 2014 ihre Tätigkeit aufnehmen und die Risiken beurteilen.

fajd (Quelle: sda)

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