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Befragungen von 22 Markenartikellieferanten wie Migros hätten keine Anhaltspunkte für missbräuchliches Verhalten gezeigt.

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Donnerstag, 5. Dezember 2013 / 09:39:00

Kunden werden nicht um Währungsgewinne geprellt

Markenartikellieferanten und Detailhändler geben Währungsgewinne für Produkte des täglichen Bedarfs mehrheitlich an ihre Kunden weiter. Die Weko hat bei einer Vorabklärung keine genügenden Anhaltspunkte für unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen festgestellt.

Hitzige Diskussionen in der breiten Öffentlichkeit im Jahr 2011 über die Hochpreisinsel Schweiz hatten die Wettbewerbskommission (Weko) im Juni 2012 veranlasst, eine Vorabklärung einzuleiten.

Das Weko-Sekretariat ging der Frage nach, in welchem Umfang Markenartikellieferanten und Detailhändler Währungsgewinne bei einer Auswahl von Gütern des täglichen Bedarfs an die nächste Handelsstufe beziehungsweise die Konsumenten weiter gaben und ob unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen vorlagen.

Die Vorabklärung werde nun eingestellt und auf ein Untersuchungsverfahren verzichtet, teilte die Weko am Donnerstag mit. Die Befragungen von 22 Markenartikellieferanten und Coop, Denner und Migros hätten keine konkreten Hinweise auf Preisabreden oder Anhaltspunkte für missbräuchliches Verhalten gezeigt.

Persilschein mit Flecken

Die meisten der befragten Markenartikellieferanten gewährten den Detailhändlern Konditionenverbesserungen und diese gäben die Detailhändler mehrheitlich vollständig an ihre Kunden weiter.

Die Weitergabe von Währungsvorteilen durch die Detailhändler sei von vielen Lieferanten bestätigt worden. Zum genauen Ausmass der Weitergabe habe dabei allerdings von vielen aufgrund fehlender Informationen über Endverkaufspreise keine Angaben gemacht werden können, heisst es in der Mitteilung.

Die Weko stellt überdies fest, dass die Resultate nicht verallgemeinert oder auf andere Güterkategorien ausgedehnt werden dürfen. Sie hat überdies festgestellt, dass der Einfluss, den der Wechselkurs via Kosten auf den Endverkaufspreis hat, beschränkt ist.

Die Befragung deute darauf hin, dass die Kosten bei Gütern des täglichen Bedarfs zumeist zu weniger als 50 Prozent durch den Wechselkurs beeinflusst werden, schreibt die Weko. Ausserdem würden die Kosten für den Vertrieb von Markenartikeln im Detailhandel hauptsächlich in Franken anfallen.

SKS fordert griffigeres Kartellgesetz

Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) reagierte konsterniert. Es zeige sich erneut, dass die Weko gegen die zu hohen Preise von Importprodukten machtlos sei, sagte SKS-Geschäftsleiterin Sara Stalder auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Es brauche ein strengeres Kartellgesetz.

Laut SKS schieben sich seit drei Jahren die Händler und Lieferanten den Schwarzen Peter zu, wenn es um die Frage geht, wer die zu hohen Preise verursache. Die Weko verweise denn auch in ihrer Stellungsnahme mehrmals darauf, dass mangels Verfügbarkeit von Daten einige Sachverhalte nicht ausgeschlossen werden könnten, so die SKS.

ig (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=608630

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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