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Der Palmölproduktion fallen riesige Regenwaldflächen zum Opfer.

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Dienstag, 3. Dezember 2013 / 10:25:54

Deklarations-Pflicht für Palmöl

Bern - Lebensmittel, die Palmöl enthalten, müssen in der Schweiz ab Anfang 2016 entsprechend deklariert werden. Diese Änderung im Lebensmittelrecht ist Teil eines Pakets von Neuerungen, das per Anfang 2014 in Kraft tritt.

Heute fällt Palmöl unter die Bezeichnung "pflanzliche Öle" - der Konsument weiss damit nicht, aus welcher Pflanze das Öl stammt. Neu muss die Herkunft von pflanzlichen Ölen und Fetten ausgewiesen werden, wie das Eidg. Departement des Innern (EDI) am Dienstag mitteilte. Nach dem Inkrafttreten der Revision Anfang 2014 gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren.

Palmöl wird aus dem Fruchtfleisch der Ölpalme gewonnen. Der Palmölproduktion fallen riesige Regenwaldflächen zum Opfer. Dies insbesondere in Malaysia und Indonesien - die beiden Länder kommen für rund vier Fünftel der Weltproduktion auf.

Das Bedürfnis der Konsumenten nach umfassender Information im Zusammenhang mit Palmöl und -fett sei gestiegen, teilte das EDI mit. Die Deklarationspflicht für Palmöl-Produkte entspricht zudem dem europäischen Recht.

Neue Reihenfolge

Zu den Änderungen, die Anfang des nächsten Jahres in Kraft treten, gehört auch eine neue Kennzeichnung von Nährwerten. Bisher musste auf der Packung zuerst der Gehalt an Eiweiss, dann jener an Kohlenhydrat und schliesslich jener an Fett ausgewiesen werden.

Neu sind die "ungünstigen Nährstoffe" zuerst sichtbar - auf den Gehalt von Fett folgt jener von Kohlenhydraten und schliesslich jener von Eiweiss. Auch bei dieser Änderung gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren, während der Lebensmittel nach bisherigem Recht hergestellt, eingeführt und gekennzeichnet werden dürfen.

Die Revision des Lebensmittelrechts kommt zudem den Allergikern zugute. Ist in einem Produkt ein Allergen enthalten, muss dies auf der Packung durch die Schriftart, den Schriftstil, die Hintergrundfarbe oder andere geeignete Mittel sichtbar gemacht werden. Auch hier gilt eine zweijährige Übergangsfrist.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=608341

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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