Mittwoch, 27. November 2013 / 13:29:01
TIR reicht Strafanzeige gegen Tropenhaus Frutigen ein
Wie in der letzten Woche durch die Medien bekannt geworden ist, führte ein technischer Defekt im Tropenhaus Frutigen anfangs November zum Tod von 20'000 Stören. Da allfällige Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz nicht auszuschliessen sind, verlangt die TIR eine umfassende Klärung des Vorfalls und hat deshalb bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige eingereicht.
Gemäss Zeitungsberichten sollen Mitarbeitende des Tropenhauses in Frutigen am Morgen des 4. Novembers 2013 20'000 Störe tot im Wasserbecken aufgefunden haben.
Durch einen technischen Defekt soll es zu einer Blockierung der Sauerstoff- und Wasserversorgung der Fischbecken gekommen sein. Zwar sei ein entsprechendes Alarmsystem installiert gewesen, dieses habe jedoch nicht wie erwartet funktioniert. Demzufolge ist davon auszugehen, dass die Fische aufgrund der fehlenden Sauerstoffsättigung des Wassers erstickt sind.
Das Ersticken bedeutet für die Tiere ein qualvolles und langsames Sterben, weshalb vorliegend der Straftatbestand der Tierquälerei, begangen durch eine qualvolle Tötung gemäss Art. 26 Abs. 1 lit. b des Schweizer Tierschutzgesetzes, geprüft werden muss. Eine vorsätzlich begangene Tierquälerei wird mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren sanktioniert; bei fahrlässiger Begehung droht eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen.
Die Haltung von Wildtieren in Gefangenschaft bedeutet grosse Verantwortung. Weil Tierquälerei auch in Bezug auf Fische kein Bagatelldelikt ist, reichte die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) letzte Woche Strafanzeige gegen das Tropenhaus Frutigen ein. Sie hofft, dass durch die Strafanzeige die verantwortlichen Personen zur Rechenschaft gezogen und Bevölkerung und Behörden für die strafrechtliche Verfolgung von Tierquälereien sensibilisiert werden.
li (Quelle: Tier im Recht)
http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=607626
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