Dienstag, 26. November 2013 / 07:44:00
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Kein Bleiberecht für «Klimaflüchtling» in Neuseeland
Wellington - Ein Mann aus dem Pazifikinselstaat Kiribati hat in Neuseeland keine Chance, als erster Klimaflüchtling der Welt anerkannt zu werden. Das stellte das oberste Zivil- und Strafgericht des Landes in Auckland fest.
Ioane Teitiota wollte unter Berufung auf die UNO-Flüchtlingskonvention gegen die Ablehnung seines Flüchtlingsantrags durch ein Einwanderungstribunal vorgehen.
Konvention trifft nicht zu
Die Konvention biete Personen Schutz, die etwa auf Grund von Rasse, Religion, Nationalität oder Überzeugung verfolgt würden. "Jemand, der ein besseres Leben sucht, indem er den empfundenen Folgen des Klimawandels entflieht, ist nicht eine Person, (...) auf die die Konvention zutrifft", hielt der Richter in dem Urteil fest.
Das wirtschaftliche Umfeld sei in Kiribati womöglich weniger attraktiv als in Neuseeland. "Aber der Antragsteller wäre bei einer Rückkehr individuell keiner Verfolgung ausgesetzt."
Mit befristetem Arbeitsvisum eingereist
Teitiotas Anwalt argumentierte, sein Mandant und dessen Frau fürchteten um die Gesundheit ihrer drei Kinder, wenn sie nach Kiribati zurückkehren müssten. Teitiota war mit einem befristeten Arbeitsvisum nach Neuseeland gekommen, nach dessen Ablauf aber nicht zurückgekehrt. Die Einwanderungsbehörde will ihn abschieben.
Die tiefliegenden Inseln sind durch Erosion infolge starker Stürme gefährdet. Salzwasser dringt in die Brunnen ein.
Das Kiribati-Atoll Tarawa war im November 1943 Schauplatz eines der heftigsten Gefechte zwischen Japanern und US-Amerikanern im Pazifikkrieg.
ig (Quelle: sda)
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