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Speziell ausgebildete Hunde werden in die Baue von Füchsen geschickt, um diese ins Freie zu treiben, wo sie dann geschossen werden.

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www.bauprojekt.info, www.abrichtung.info, www.lebenden.info, www.fuechsen.info

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Freitag, 1. November 2013 / 16:04:00

Bauprojekt zur Abrichtung von Hunden an lebenden Füchsen

Im Kanton Aargau ist die Erstellung eines neuen künstlichen Fuchsbaus, einer sogenannte Schliefanlage, geplant. Das Aufeinandertreffen von Jagdhund und Fuchs soll so geübt werden. Auch Füchse sollen im Übungsbau gehalten werden. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) unterstützt eine Petition, die sich gegen das Vorhaben richtet.

In Schliefanlagen werden auf Schärfe abgerichtete Jagdhunde auf ihren Praxiseinsatz im Fuchsbau vorbereitet. Die «Baujagd» ist eine besonders tierquälerische Jagdform: Kleine Hunde werden in die natürliche Behausung von Fuchs oder Dachs eingelassen, um das Wildtier zum Verlassen des Baus zu bewegen. Dieses wird am Bauausgang vom Jäger erwartet und geschossen. Kann der Fuchs im Bau nicht ausweichen, so kommt es zum Tierkampf, einem Kampf auf Leben und Tod.

Baujagd verstösst gegen grundlegende Bestimmungen des Tierschutzgesetzes

Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) hat diese grausame Jagdpraxis auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundsätzen der schweizerischen Tierschutzgesetzgebung hin überprüft. In ihrem Rechtsgutachten (http://www.tierimrecht.org/Band10.pdf) kam sie zum Schluss, dass die Baujagd gegen grundlegende Bestimmungen des Tierschutzgesetzes verstösst. Allerdings enthält die vom Bundesrat erlassene Tierschutzverordnung einige Bestimmungen zur Prüfung von Bodenhunden, die für die Baujagd benutzt werden - auf diese Weise wird die Baujagd legalisiert, obschon der Bundesrat hierzu gar nicht befugt wäre.

Im Kunstbau, der aus einem geschlossenen Gang- und Kammersystem besteht, hat der zu prüfende Hund die Aufgabe, den eigens hierfür eingesetzten lebenden Fuchs aufzuspüren und zu stellen. Auch wenn dabei Fuchs und Hund durch ein Gitter voneinander getrennt bleiben, ist dieses Vorgehen mit grossem Stress für die verwendeten Füchse verbunden.

Im Thurgau verboten - im Aargau praktiziert

Während sich der Kanton Thurgau bereits 2010 für ein Baujagdverbot aussprach, wird diese tierquälerische Jagdform im Kanton Aargau trotz erheblicher tierschutzrechtlicher Bedenken auch aus Jägerkreisen nach wie vor praktiziert. Nun soll gar eine neue Hundeausbildungsanlage gebaut werden. Lebende «Übungsfüchse» gehören mit zum Plan.

Die Petition «Verbot des Bauvorhabens der Schliefanlage bei Wettingen in der Schweiz» zuhanden der Kantonstierärztin Frau Dr. Erika Wunderlin und des Kantonalen Baudepartements wendet sich gegen das Vorhaben und fordert die Ablehnung des Bauprojekts aus Tierschutzgründen.

Die Petition kann hier unterzeichnet werden

li (Quelle: Tier im Recht)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=604766
Links zum Artikel:

  • Petition
    Verbot des Bauvorhabens der Schliefanlage bei Wettingen in der Schweiz.
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    Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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