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CeeLo Green reichte eine Nichtschuldigerklärung in seinem Fall ein.

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Dienstag, 22. Oktober 2013 / 11:31:00

CeeLo Green: Ich bin unschuldig

Rap-Star CeeLo Green (39) plädierte vor Gericht auf nicht schuldig. 

Der Musiker ('Forget You') wurde angeklagt, eine Frau gegen ihren Willen betäubt und mit in sein Hotelzimmer genommen zu haben. Darüber hinaus wurde ihm der illegale Besitz von Ecstasy vorgeworfen. 'TMZ' berichtete nun, dass CeeLo Green am Montagnachmittag in Los Angeles auf «nicht schuldig» plädierte, der Frau die Drogen gegeben zu haben. Sein Anwalt Blair Berk begleitete den Star, der 30'000 Dollar (ca. 27'000 Schweizer Franken) Kaution zahlte. Wird der Sänger verurteilt, der Frau Ecstasy gegeben zu haben, könnte er zu vier Jahren Gefängnis verdonnert werden. Darüber hinaus klagte man ihn wegen sexueller Nötigung an, aber auf Grund der nicht ausreichenden Beweislage wurde dieser Anklagepunkt fallengelassen.

«Wir sind erfreut, dass der Bezirksstaatsanwalt von Los Angeles seine Untersuchungen abgeschlossen hat und feststellte, dass die Beweise nicht ausreichen und die Behauptungen des vergangenen Jahres sich als unbegründet erwiesen», erklärte der Anwalt gegenüber 'TMZ'. «Jetzt bezieht sich die Anklage auf den einen Punkt, Ecstasy verteilt zu haben, und Herr Green wird sich verantwortungsbewusst den Vorwürfen stellen.» Eine weitere Verhandlung findet im kommenden Monat statt und der Sänger muss vor Gericht erscheinen.

Verweis wegen Drogenbesitzes

Vor einem Jahr behauptete eine Frau, dass sie mit CeeLo Green in Los Angeles in ein Sushi-Restaurant ging, wo er heimlich Ecstasy in ihr Getränk mischte und später wachte sie nackt in seinem Bett auf. Die Frau gab an, ein Tape zu besitzen, auf dem Green über den Vorfall spricht. Der Amerikaner soll hier nicht gestehen, dass er ihr die Droge heimlich in ihr Getränk geschüttet habe, aber Ecstasy wird erwähnt.

Diese Unterhaltung soll als Schuldbekenntnis in dem Prozess verwendet werden. Doch der 'The Voice'-Mentor hat angeblich nicht die Absicht gehabt, die Droge heimlich zu verabreichen, sondern sie gemeinsam mit seiner Begleitung zu nehmen. Aus diesem Grund wird es wahrscheinlich nur einen Verweis wegen Drogenbesitzes für CeeLo Green geben, der zum ersten Mal einer Straftat bezichtigt wird.

ig (Quelle: Cover Media)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=603593

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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