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Da Promimutter Katherine Jackson den Prozess verloren hat, gehen auch ihre Anwälte leer aus.

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Freitag, 4. Oktober 2013 / 11:46:00

Katherine Jackson: Anwälte verlieren Millionenprovision

Katherine Jackson (83) forderte Schadensersatz wegen des Todes ihres Sohnes Michael Jackson (50) vom Konzertveranstalter, bekam aber nichts - wie ihre Anwälte.

Die Rechtsvertreter hatten sich auf einen Deal eingelassen - die Mutter des King of Pop ('Thriller') musste keine Anwaltskosten bezahlen, dafür würde ihnen aber ein Drittel der Summe des Schadensersatzes zustehen. Dummerweise sprach die Jury am Mittwoch den Konzertveranstalter AEG Live frei und so bekommen Brian Panish und Kevin Boyle nichts und müssen sogar noch draufzahlen. Katherine Jackson wollte ursprünglich 1,17 Milliarden Euro (ca. 1,43 Mrd. Schweizer Franken) haben - wenn das durchgegangen wäre, hätten die Anwälte um die 355 Millionen Euro (ca. 434 Mio. Schweizer Franken) kassiert. «Panish und Boyle haben den Fall als Schadensmöglichkeit angenommen, das bedeutete, sie verlangten kein Honorar, aber ein Drittel von dem, was die Jury Michaels Mutter zugestanden hätte. Da die Jury Katherine keinen Pfennig zusprachen, bedeutet, dass die Anwälte nichts bekommen. Ausserdem schuldet Katherine ihnen nichts. Es war ein grosses Glücksspiel für die Anwälte, das sie leider verloren haben», berichtete ein Insider gegenüber 'Radar Online'.

Entlassung diesen Monat

Katherine Jackson hatte AEG Live wegen Fahrlässigkeit verklagt, da der Konzertpromoter den Mediziner Dr. Conrad Murray für Michael Jackson engagiert hatte, als sich dieser 2009 auf seine 'This is It'-Konzerte vorbereitete. Der Arzt wurde wegen fahrlässiger Tötung zu vier Jahren Haft verurteilt, weil er dem Musiker das starke Betäubungsmittel Propofol verabreichte - der Star starb an einer Überdosis. Murray soll diesen Monat aus dem Gefängnis entlassen werden.

Der Prozess gegen AEG Live dauerte 80 Tage und die Jury befand, dass die Überdosis nicht in der Verantwortung des Unternehmens lag. Kevin Boyle berichtete nach der Urteilsverkündung, dass sich sein Team weitere rechtliche Möglichkeiten überlegen wird, damit Katherine Jackson - und auch sie selbst - noch Schadensersatz bekommen.

ig (Quelle: Cover Media)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=601768

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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