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Am Dienstag hielt der Anwalt des Jackson-Clans sein Schlussplädoyer. (Archivbild)

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Mittwoch, 25. September 2013 / 13:35:00

Hohe Entschädigung für Michael Jacksons Kinder gefordert

Los Angeles - Gut vier Jahre nach dem Tod von Popstar Michael Jackson ist der Prozess um eine millionenschwere Entschädigung seiner Kinder und seiner Mutter in die Endphase gegangen. Am Dienstag hielt der Anwalt des Jackson-Clans sein Schlussplädoyer.

Anwalt Brian Panish forderte, die Organisatoren von Jacksons geplanter Comeback-Tour «This is it» müssten den drei Kindern des Sängers jeweils 85 Millionen Dollar und seiner Mutter Katherine 35 Millionen Dollar als so genannte nicht-wirtschaftliche Entschädigung zahlen.

Ausserdem müssten die wirtschaftlichen Schäden der Hinterbliebenen beglichen werden, sagte Panish in Los Angeles. Eine konkrete Summe nannte er dazu nicht. Der King of Pop war am 25. Juni 2009 inmitten der Vorbereitungen für die Tour im Alter von 50 Jahren an einer Überdosis des Narkosemittels Propofol gestorben.

Jacksons Mutter Katherine wirft der Konzertagentur AEG vor, für ihren Sohn fahrlässig einen unfähigen Arzt engagiert zu haben und deutliche Hinweise auf seinen labilen Gesundheitszustand kurz vor seinem Tod ignoriert zu haben.

«Wir wollen Gerechtigkeit»

Als Höhepunkt seines Plädoyers spielte Panish einen 15-minütigen Zusammenschnitt aus Jacksons Hits wie «Thriller» und «Billie Jean» sowie privaten Filmaufnahmen vor, die zeigen, wie der Sänger mit seinen drei Kindern spielt.

Das Video brachte einige der im Gerichtssaal anwesenden Fans des King of Pop zum Schluchzen; gerührt nahmen sie sich gegenseitig in die Arme. Panish versicherte aber, dass er die Geschworenen nicht emotional beeinflussen wolle.

«Wir wollen kein Mitleid, wir wollen Gerechtigkeit», sagte er vor Gericht, das für den Abschluss der Verhandlungen in einen grösseren Saal mit Platz für 300 Menschen umgezogen war.

TV-Übertragung erlaubt

Richterin Yvette Palazuelos hatte überraschend erlaubt, dass die letzten Prozesstage im Fernsehen übertragen werden dürfen. Das Verfahren hatte im April begonnen.

Im Zusammenhang mit Jacksons Tod war dessen Leibarzt Conrad Murray wegen fahrlässiger Tötung zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte dem Sänger Propofol verabreicht, weil dieser vor seiner Comeback-Konzertreihe unter chronischer Schlaflosigkeit litt.

 

tafi (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=600735

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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