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CEO Martin Blessing und der Bund wollen deutlich weniger zahlen.

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Freitag, 13. September 2013 / 10:28:00

Commerzbank: Streit um sieben Mio. Euro Abfindung

Frankfurt am Main - Der Umbau des Vorstands sorgt in den Reihen der Commerzbank für Streit. Wie die Zeitung Die Welt am Mittwoch unter Berufung auf informierte Finanzkreise berichtet, sollen die beiden Vorstände Ulrich Sieber und Jochen Klösges auf Druck von CEO Martin Blessing gehen.

Die beiden betroffenen Top-Manager, die das Institut verlassen sollen, fordern eine Abfindung in Höhe von insgesamt sieben Millionen Euro (ca. 8,67 Mio. Schweizer Franken) - und stossen damit auch bei den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat auf offene Ohren. Der Bund, der nach wie vor 17 Prozent an der Commerzbank hält, will wegen des Wahlkampfes deutlich weniger zahlen.

Teil des Sparprogramms

Das Unternehmen sieht die Verkleinerung des Vorstands von neun auf sieben Mitglieder als einen notwendigen Schritt an, um das bereits eingeleitete Sparprogramm effektiv umzusetzen. Sieber und Klösges, die beide die Abwicklungseinheit verantworten, in der das Institut seine Geschäfte gebündelt hat, von denen es sich trennen will, stehen die Millionen vertraglich zu. Konkret heisst das für beide: Bei einer vorzeitigen Abberufung haben sie ein Anrecht auf zwei Jahresgehälter. Jeweils haben die Manager gut 1,2 Millionen Euro (ca. Mio. 1,49 Schweizer Franken) verdient.

Laut dem Bericht will der Vorstandsvorsitzende der Commerzbank nur etwas mehr als zwei Millionen Euro (ca. 2,48 Mio. Schweizer Franken) pro Vorstand ausgeben. Die Bundesregierung, die eine öffentliche Diskussion um Managergehälter in dieser Höhe zu Wahlkampfzeiten nicht gebrauchen kann, drängt auf eine noch geringere Zahlung von weniger als einer Million Euro (ca. 1,24 Mio. Schweizer Franken). Die Manager wie auch die Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat laufen gegen die Abfindungspläne Sturm. Sie berufen sich darauf, dass sich beide Manager in ihrer Amtszeit nichts haben zuschulden kommen lassen.

Widerstand von allen Seiten

Angesichts der vertraglichen Modalitäten der Commerzbank-Vorstände und dem Umstand, dass kein wichtiger Grund zur Abberufung vorliegt, ist der Fall juristisch heikel. Denn eine Pflichtverletzung im Amt ist nicht Gegenstand der Abberufung. Erschwerend für Blessing und den Bund kommt hinzu, dass Sieber, der auch den Personalbereich verantwortet, von vielen Commerzbank-Arbeitnehmern geschätzt wird. Auch mehrt sich Kritik gegen CFO Stephan Engels, der künftig die Aufgaben des internen Arbeitsdirektors übernehmen soll.

asp (Quelle: pte)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=599369

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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