News - powered by news.ch


Nationalrates schlägt Änderungen bei der vorläufigen Umsetzung der Abzocker-Initiative vor. (Archivbild)

Abbildung vergrössern

 
www.nationalratskommission.info, www.abzocker-regeln.info, www.fordert.info, www.mildere.info

.swiss und .ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!




 
Shopping - Geschenktipps und weiteres

Homer Simpson Lomo pop9 Kamera

 Homer Simpson
 Lomo pop9 Kamera



Freitag, 6. September 2013 / 16:55:37

Nationalratskommission fordert mildere Strafen in Abzocker-Regeln

Bern - Die Rechtskommission des Nationalrates schlägt Änderungen bei der vorläufigen Umsetzung der Abzocker-Initiative vor. Unter anderem fordert sie mildere Strafen bei Verstössen gegen die neuen Regeln.

Das Stimmvolk hatte die Abzocker-Initiative im März angenommen. Zur Umsetzung muss der Bundesrat eine Verordnung erlassen, die solange gilt, bis das Parlament die neuen Verfassungsbestimmungen auf Gesetzesstufe umgesetzt hat. Die Verordnung geht nicht ans Parlament. Die Rechtskommission des Nationalrates hat jedoch von ihrem Konsultationsrecht Gebrauch gemacht und dazu Stellung genommen.

Bei den Strafbestimmungen schlägt die Kommission vor, dass die Straftatbestände nach ihrer Schwere differenziert und die Strafen gemildert werden, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Nach dem Willen des Bundesrates sollen Mitglieder von Verwaltungsräten, Geschäftsleitungen und Beiräte mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden können, wenn sie beispielsweise vorsätzlich Vergütungen beziehen oder ausrichten, welche die Generalversammlung nicht genehmigt hat.

Vergütungen nach Job-Ende verbieten

Beim Verbot von Abgangsentschädigungen möchte die Kommission präzisieren, dass auch Vergütungen unzulässig sind, die nach Aufgabe der Funktion entrichtet werden und mit Abgangsentschädigungen vergleichbar sind.

Der Bundesrat hatte eine andere Formulierung vorgeschlagen. Er möchte alle Vergütungen für unzulässig erklären, die in den Statuten des Unternehmens nicht vorgesehen sind oder von der Generalversammlung nicht genehmigt wurden.

Nein zu "Abzockerei" im Titel

Weiter schlägt die Kommission Änderungen für den Fall vor, dass die Aktionäre die Vergütungen nicht genehmigen. Der Bundesrat will in der Verordnung verankern, dass in diesem Fall der Verwaltungsrat einen neuen Antrag stellen kann. Die Kommission möchte, dass dieses Recht nicht dem Verwaltungsrat vorbehalten ist.

Wie andere Vernehmlassungsteilnehmer schlägt die Kommission schliesslich eine Änderung des Titels der Verordnung vor. Statt "Verordnung gegen die Abzockerei" soll diese "Verordnung zur Stärkung der Aktionärsrechte börsenkotierter Gesellschaften" genannt werden.

 

tafi (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=598653

In Verbindung stehende Artikel:


Weniger «Ausreisser» in der Managervergütung
Donnerstag, 3. Oktober 2013 / 15:17:00
[ weiter ]
Fixlöhne von Bankern gestiegen - Boni gesunken
Dienstag, 10. September 2013 / 17:20:43
[ weiter ]
Lohnobergrenze ja - aber Aktionäre sollen selber entscheiden
Dienstag, 27. August 2013 / 13:47:35
[ weiter ]
Sommaruga erntet Lob für Vorschläge gegen Abzockerei
Sonntag, 28. Juli 2013 / 10:28:37
[ weiter ]
Vogt: Harsche Kritik an egoistische Konzernchefs
Freitag, 5. Juli 2013 / 15:49:07
[ weiter ]
 


 
 
 
 
 

Foto: hpgruesen (Pixabay License)

Publireportage

Mit dem Privatjet durch Europa

Nach Cannes, Nizza, Paris, Amsterdam, Düsseldorf oder London jetten? Von einem zentral in Europa gelegenen Flughafen wie dem von St. Gallen und Altenrhein in der Schweiz ist das überhaupt kein Problem. [ weiter ]