News - powered by news.ch


Eines der ältesten AKWs der Schweiz steht noch in Mühleberg/BE.

Abbildung vergrössern

 
www.akw-betreiber.info, www.abschaltung.info, www.muessen.info, www.weiter.info

.swiss und .ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!




 
Shopping - Geschenktipps und weiteres

Sea Monkeys Space Shuttle Superman

 Sea Monkeys Space Shuttle
 Superman



Mittwoch, 21. August 2013 / 12:41:57

AKW-Betreiber müssen nach Abschaltung weiter zahlen

Bern - Die AKW-Betreiber sollen künftig auch nach der Abschaltung eines Atomkraftwerks Beiträge in den Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds einzahlen. So will es der Bundesrat. Er hat am Mittwoch die Vernehmlassung zu einer Verordnungsänderung eröffnet.

Die wesentlichen Punkte der geplanten Revision hatte der Bundesrat bereits vor einer Woche festgelegt: Die AKW-Betreiber sollen höhere Beiträge in die Fonds einzahlen, damit das Geld reicht, um dereinst die Stilllegung der AKW und die Entsorgung des Atommülls zu finanzieren.

Am Mittwoch hat der Bundesrat nun eine weitere wichtige Änderung beschlossen: Die Betreiber sollen nicht nur mehr, sondern auch länger zahlen. Heute endet die Beitragspflicht, wenn ein AKW ausser Betrieb genommen wird. Künftig sollen die Betreiber weiter in die Fonds einzahlen, wie das Bundesamt für Energie (BFE) schreibt.

Neu würde die Beitragspflicht für den Stilllegungsfonds erst enden, wenn die Stilllegung des AKW abgeschlossen ist. Die Beitragspflicht für den Entsorgungsfonds würde enden, wenn die radioaktiven Abfälle des jeweiligen AKW in einem geologischen Tiefenlager liegen.

Für frühere Abschaltung vorsorgen

Damit wolle der Bundesrat vor allem für den Fall vorsorgen, dass ein AKW aus Sicherheitsgründen früher als geplant abgeschaltet werden müsse, sagte BFE-Sprecherin Marianne Zünd auf Anfrage. Anders läge der Fall, wenn ein AKW wegen eines politischen Entscheids früher als geplant abgeschaltet würde. Diesen Fall regelt die Verordnung nicht.

Verankert werden dagegen in der Verordnung engere Bandbreiten für zulässige Abweichungen von den Soll-Fondsbeständen sowie strengere Regeln für Rückerstattungen von zu viel einbezahltem Kapital.

Vergangene Woche hatte der Bundesrat mitgeteilt, dass beiden Fonds eine Finanzierungslücke droht. Zum einen sind die Kosten für die Stilllegung der AKW und die Entsorgung des Mülls höher als angenommen, zum anderen konnten die Renditeziele der Fonds nicht erreicht werden.

Rendite von 3,5 Prozent

Damit nicht der Bund und somit der Steuerzahler für die fehlenden Mittel aufkommen muss, sollen nun die Regeln für die Fonds geändert werden. Der Bundesrat will künftig nicht mehr mit 5, sondern nur noch mit 3,5 Prozent Rendite und einer Teuerung von 1,5 statt 3 Prozent rechnen. Damit bleibt die bisherige Realrendite von 2 Prozent bestehen.

Die drohende Finanzierungslücke will der Bundesrat mit einem Sicherheitszuschlag von 30 Prozent auf die geschätzten Kosten für die Stilllegung und Entsorung schliessen. Für die AKW-Betreiber würden sich damit die Fonds-Beiträge in den nächsten Jahren verdoppeln. In den Stilllegungsfonds müssten sie künftig jährlich 100 Millionen Franken einzahlen statt wie heute 56 Millionen, in den Entsorgungsfonds 207 statt 118 Millionen.

Über 20 Milliarden Franken

Die voraussichtliche Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten wird alle fünf Jahre berechnet. Gemäss der letzten Berechnung von 2011 kostet die Ausserbetriebnahme der fünf Schweizer AKW insgesamt über 20 Milliarden Franken, inklusive Nachbetriebsphase.

Die Stilllegungskosten wurden auf 2,974 Milliarden geschätzt. Ende 2012 betrug das angesammelte Fondskapital 1,531 Milliarden Franken. Die Entsorgung der Abfälle kostet gemäss den Zahlen von 2011 insgesamt 15,97 Milliarden. Ende 2012 waren 3,220 Milliarden Franken im Fonds.

Die während des Betriebs anfallenden Entsorgungskosten werden durch die Betreiber direkt bezahlt, so dass der Entsorgungsfonds nur 8,4 Milliarden Franken decken muss. Die Kosten für die Entsorgung sind im Strompreis inbegriffen, pro Kilowattstunde betrug die Abgabe bisher 0,8 bis 0,9 Rappen.

Die Vernehmlassung zur Verordnungsänderung dauert bis zum 22. November. Die Energieunternehmen haben die Pläne des Bundesrates bereits scharf kritisiert.

dap (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=596747

In Verbindung stehende Artikel:


AKW-Betreiber müssen tiefer in die Tasche greifen
Mittwoch, 25. Juni 2014 / 22:25:25
[ weiter ]
Umstrittene Beitragserhöhung für AKW-Betreiber in Stilllegungsfonds
Samstag, 23. November 2013 / 15:16:56
[ weiter ]
Ständerat kommt AKW-Betreibern entgegen
Donnerstag, 26. September 2013 / 10:52:00
[ weiter ]
Nagra hält Tiefenlager in Gewässerschutzzone für möglich
Montag, 16. September 2013 / 18:10:47
[ weiter ]
AKW Beznau und Gösgen müssen Reaktordruckbehälter überprüfen
Donnerstag, 29. August 2013 / 18:08:00
[ weiter ]
AKW-Betreiber sollen mehr zahlen
Mittwoch, 14. August 2013 / 19:55:00
[ weiter ]
Kein Entscheid zu AKW-Laufzeiten
Mittwoch, 12. Juni 2013 / 12:39:00
[ weiter ]
SP warnt vor Milliarden-Loch in Fonds zur Stilllegung der AKW
Freitag, 5. April 2013 / 16:06:00
[ weiter ]
Schweizer AKWs kontern Vorwürfe
Freitag, 8. Februar 2013 / 12:06:00
[ weiter ]
ENSI macht AKW Mühleberg ab 2017 strenge Auflagen
Freitag, 21. Dezember 2012 / 11:49:00
[ weiter ]
 


 
 
 
 
 

Foto: hpgruesen (Pixabay License)

Publireportage

Mit dem Privatjet durch Europa

Nach Cannes, Nizza, Paris, Amsterdam, Düsseldorf oder London jetten? Von einem zentral in Europa gelegenen Flughafen wie dem von St. Gallen und Altenrhein in der Schweiz ist das überhaupt kein Problem. [ weiter ]