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Jean Ziegler hat sich durch Unbefangenheit ausgezeichnet.

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Dienstag, 20. August 2013 / 16:59:00

Nationalratskommission unterstützt Ziegler nicht

Bern - Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK) ist nicht erfreut darüber, dass Jean Ziegler erneut als Experte für den Beratenden Ausschuss des UNO-Menschenrechtsrates kandidiert. Sie erachtet die bundesrätliche Unterstützung der Kandidatur als «unangebracht».

Die Kommission hat sich mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen für diese Stellungnahme ausgesprochen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Die Kritik der APK ist für den Bundesrat nicht bindend.

Es handle sich um ein politisches Signal an den Bundesrat, sagte APK-Mitglied Christa Markwalder (FDP/BE) auf Anfrage. Die Kommission habe eine «ideologische Debatte» geführt, Ziegler sei eine polarisierende und provozierende Persönlichkeit.

Zu alt fürs Amt

Die Kritiker äusserten laut Markwalder generelle Skepsis Zieglers Arbeit gegenüber. Sie brachten aber auch sein Alter ins Spiel und warfen die Frage auf, ob es denn niemanden sonst gebe für dieses Amt. Der Globalisierungskritiker ist 79 Jahre alt.

Die Befürworter der Kandidatur wiesen auf Zieglers Erfahrungen hin. Sie gaben aber auch zu bedenken, dass es nicht in der Kompetenz der APK liege, sich einzumischen. Denn es handle sich nicht um eine Kandidatur der Schweiz, sondern um eine Kandidatur «ad personam». Ein Antrag, der verlangte, dass die Kommission keine Stellung nimmt zur Unterstützungen solcher Kandidaturen, wurde jedoch abgelehnt.

Bundesrat sieht kein Problem

Aussenminister Didier Burkhalter betonte gemäss Markwalder ebenfalls, dass es sich nicht um eine Kandidatur der Schweiz handle. Der Bundesrat habe indes bereits die frühere Kandidatur Zieglers unterstützt. Es gebe keinen Grund dafür, die erneute Kandidatur nicht zu unterstützen, sagte Burkhalter.

Die ständige UNO-Vertretung der Schweiz in Genf hatte die Kandidatur Zieglers im Juli bekannt gegeben. Als renommierter Experte mit exzellenten Kenntnissen im internationalen Recht habe sich Ziegler immer durch Unbefangenheit ausgezeichnet, schrieb sie in einem Brief an die Botschafter in Genf. Sie strich auch die Erfahrung und das Engagement des alt Nationalrates als UNO-Berichterstatter für das Recht auf Nahrung zwischen 2000 und 2008 heraus.

Unterstützung der Entwicklungsländer

Die Wahl in den Ausschuss des UNO-Menschenrechtsrates ist für die nächste Session des Gremiums im September vorgesehen. Zieglers Chancen sind trotz der Kritik intakt: Der Genfer Soziologe konnte in der Vergangenheit stets auf die Unterstützung der Entwicklungsländer zählen, für deren Anliegen er sich engagiert.

Ziegler hatte dem Ausschuss bereits von 2008 bis 2012 angehört. Eine Wiederwahl ist nach einem Jahr Unterbruch möglich. Die 18 Experten im Beratenden Ausschuss geben Empfehlungen zuhanden des Menschenrechtsrates ab. Sie sind unabhängig, obwohl jedes Land eine eigene Kandidatur präsentiert.

Kritik aus dem Ausland

Kritik an der Kandidatur Zieglers hatte es auch im Ausland gegeben. So bezeichnete die vom American Jewish Committe gegründete Organisation UN Watch diese als «Skandal». Sie begründete das mit Zieglers Nähe zum ehemaligen libyschen Diktator Muammar al-Gaddafi.

Ziegler weist diesen Vorwurf zurück. «Das ist üble Nachrede wegen meines unnachsichtigen Berichtes, den ich 2002 über das Recht auf Nahrung in den palästinensischen Gebieten veröffentlicht habe», sagte er vergangene Woche dazu.

Prioritäten gutgeheissen

Die APK diskutierte am Montag und Dienstag auch die Prioritäten der Schweiz für die 68. Tagung der UNO-Generalversammlung, die am 17. September in New York eröffnet wird. Sie hiess diese gut. Der Bundesrat konsultiert die APK beider Räte jeweils im Vorfeld dazu. Im Zentrum des Schweizer Engagements steht dieses Jahr unter anderem die Stärkung des Internationalen Genfs.

Ferner verabschiedete die Kommission ein Postulat zur Situation in Syrien. Sie möchte wissen, wie die Schweiz ihre Kapazitäten für eine Friedenskonferenz in Genf zur Verfügung stellen könnte. Stimmt der Nationalrat zu, muss der Bundesrat einen Bericht dazu vorlegen.

bg (Quelle: sda)

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