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In den ersten beiden Instanzen wurde er wegen Steuerbetrugs zu vier Jahren Haft und dem Ausschluss von öffentlichen Ämtern für fünf Jahre verurteilt.

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Dienstag, 30. Juli 2013 / 13:17:29

Urteil gegen Berlusconi nicht vor Mittwoch

Rom - Italiens früherer Regierungschef Silvio Berlusconi muss im Steuerbetrugsfall weiter auf das womöglich erste rechtskräftige Urteil warten. Das höchste Berufungsgericht Italiens begann am Dienstag die Anhörung über Berlusconis Einspruch gegen die Verurteilung zu vier Jahren Gefängnis im Mediaset-Prozess.

Die ursprünglich für Dienstag angekündigte Entscheidung des Kassationsgerichts in Rom wurde von den Verteidigern für Mittwoch oder Donnerstag erwartet.

Der Berlusconi-Prozess wurde als Nummer acht hinter zahlreichen anderen Fällen auf der Tagesordnung des Kassationsgerichts aufgeführt. Das Gericht legte fest, dass die Anhörung in jedem Fall am Dienstag um 19 Uhr endet. Wenn bis dahin noch kein Urteil gesprochen ist, wird der jeweilige Fall auf Mittwoch verschoben.

Ein Schuldspruch für Berlusconi könnte auch Folgen für die Regierung des Krisenlandes Italien haben. Berlusconis Partei Volk der Freiheit (PdL) ist der wichtigste Koalitionspartner der Demokratischen Partei des Regierungschefs Enrico Letta. Bestätigt das Gericht das ebenfalls verhängte fünfjährige Verbot öffentlicher Ämter für Berlusconi, muss der Senat entscheiden, ob er dies annimmt.

Verteidiger wollen keine weiteren Verzögerungen

Berlusconis Anwälte sicherten zu, keine weiteren Verzögerungen des Prozesses erreichen zu wollen. "Von unserer Seite aus gibt es keinen Antrag auf Verschiebung", sagte der Verteidiger Franco Coppi.

Wird das Urteil bestätigt, wäre Berlusconi erstmals in letzter Instanz schuldig gesprochen. Er könnte die Entscheidung nicht erneut anfechten. In den ersten beiden Instanzen wurde er wegen Steuerbetrugs neben der Haftstrafe auch zum Ausschluss von öffentlichen Ämtern für fünf Jahre verurteilt.

In einem anderen Verfahren hatten die Richter Ende Juni wegen Amtsmissbrauchs und Sex mit minderjährigen Prostituierten sieben Jahre Haft verhängt. Auch dieses Urteil im sogenannten "Ruby"-Prozess ist noch nicht rechtskräftig.

Kosten für TV-Rechte aufgebläht

Im Verfahren um Berlusconis Mediaset-Konzern hatte ein Mailänder Gericht im Mai in zweiter Instanz dessen Verurteilung zu vier Jahren Haft wegen Steuerbetrugs bestätigt. Drei Jahre werden ihm allerdings unter Berufung auf ein Gesetz zur Strafermässigung von 2006 erlassen. Den Rest könnte der 76-Jährige nach Einschätzung von Experten unter Hausarrest verbüssen.

Die Richter in erster Instanz hatten Berlusconi dafür verurteilt, mit einem System "massivsten Steuerbetrugs" die Kosten für TV-Rechte um Hunderte Millionen Euro aufgebläht zu haben. Nachdem Mitte Juni Italiens Verfassungsgericht eine Beschwerde Berlusconis zum Mediaset-Prozess verworfen hatte, wurde der Weg zu einem endgültigen Urteil frei.

dap (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=594663

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