News - powered by news.ch


Detaillierte Aufzeichnung aller Ausgaben. (Symbolbild)

Abbildung vergrössern

 
www.sozialhilfe.info, www.gefordert.info, www.berikon.info, www.streit.info

.swiss und .ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!




 
Shopping - Geschenktipps und weiteres

Fear and Loathing in Las Vegas Fisheye 2.0

 Fear and Loathing in Las Vegas
 Fisheye 2.0



Mittwoch, 24. Juli 2013 / 12:33:00

Streit um Sozialhilfe in Berikon - Belege gefordert

Berikon AG - Die Auseinandersetzung zwischen einem Sozialhilfebezüger und der aargauischen Gemeinde Berikon ist um ein Kapitel reicher. Damit der Mann nachträglich, wie vom Bundesgericht angeordnet, in den Genuss von Sozialhilfe kommt, muss er seine Ausgaben für die fragliche Zeit mit Belegen dokumentieren.

Dies hat die Beschwerdestelle des kantonalen Sozialdienstes entschieden. Balz Bruder, Mediensprecher des aargauischen Departements Gesundheit und Soziales, bestätigte am Mittwoch eine entsprechende Meldung der Lokalzeitung «Wohler Anzeiger».

Der Mann wird der Gemeinde nun detailliert aufzeigen müssen, welche Auslagen er im Zeitraum zwischen November 2011 und Januar 2013 gehabt hat. Dies ist auch im Sinne der Gemeinde Berikon. «Wir haben dies immer so gefordert», sagte die zuständige Gemeinderätin Rosmarie Groux (SP) auf Anfrage.

Der Fall des Sozialhilfebezügers von Berikon hatte Anfang Jahr schweizweit für Schlagzeilen gesorgt. Zugleich löste das Bundesgerichtsurteil landesweite Diskussionen um die Richtlinien der Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) aus. Einzelne Gemeinden, darunter auch Berikon, traten aus der SKOS aus.

Das Bundesgericht war im November 2012 zum Schluss gekommen, dass die Gemeinde Berikon einem heute 22-jährigen Mann zu unrecht die Sozialhilfe strich, weil er jegliche Kooperation verweigert hatte.

Fehlender Beweis für Rechtsmissbrauch

Zuvor hatte bereits das Aargauer Verwaltungsgericht den Beschluss der Gemeinde aufgrund einer Beschwerde des Mannes aufgehoben. Das Gericht verfügte jedoch eine befristete Kürzung der Sozialhilfe. Die Gemeinde zog den Entscheid ans Bundesgericht weiter - und unterlag.

Gemäss Bundesgericht sei die Streichung der Leistung nur bei einem «rechtsmissbräuchlichen Verhalten» möglich. Das müsse die Gemeinde beweisen können. Berikon hatte es jedoch unterlassen, die Schritte gegen den Mann mit Verfügungen juristisch abzusichern.

Der Mann bezieht seit 2008 Sozialhilfe. Er nahm wiederholt Gesprächstermine nicht wahr. Er verweigerte eine Ausbildung und eine Arbeitssuche. Der Mann hat der Gemeinde inzwischen den Rücken gekehrt und sich in einer anderen Gemeinde in der Region niedergelassen.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=594020

In Verbindung stehende Artikel:


Aargauer Kantonsparlament gegen Austritt aus der SKOS
Dienstag, 20. August 2013 / 23:50:00
[ weiter ]
Sozialhilfe-Streit von Berikon geht in die nächste Runde
Freitag, 26. Juli 2013 / 10:27:00
[ weiter ]
Berikon strich Sozialhilfe bei einem «Unkooperativen»
Dienstag, 11. Juni 2013 / 12:11:08
[ weiter ]
 


 
 
 
 
 

Foto: hpgruesen (Pixabay License)

Publireportage

Mit dem Privatjet durch Europa

Nach Cannes, Nizza, Paris, Amsterdam, Düsseldorf oder London jetten? Von einem zentral in Europa gelegenen Flughafen wie dem von St. Gallen und Altenrhein in der Schweiz ist das überhaupt kein Problem. [ weiter ]