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Samstag, 20. Juli 2013 / 16:21:00

Lebenslänglich für indische Vergewaltiger einer Schweizerin

Neu Delhi - Gut vier Monate nach der Vergewaltigung einer Schweizer Touristin in Indien sind ihre Peiniger zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden. Das Amtsgericht im Bundesstaat Madhya Pradesh befand sie für schuldig, die 39-Jährige vergewaltigt und ausgeraubt zu haben.

Das sagte Staatsanwalt Rajendra Tiwari am Samstag. Die Männer müssten ausserdem eine Geldstrafe von umgerechnet 300 Franken zahlen.

Die Schweizerin und ihr Partner waren in der Nacht des 15. März im Wald Campen, als sie von sechs Männern überfallen und ausgeraubt wurden. Die Täter fesselten den Mann und vergewaltigten die Frau vor dessen Augen.

Die Gruppenvergewaltigung im zentralindischen Bundesstaat Madhya Pradesh sorgte weltweit für Aufregung. Das Urteil war nun das erste in einer Reihe von international bekannt gewordenen Vergewaltigungsfällen in Indien.

Die Verurteilten in dem Fall sind zwischen 20 und 30 Jahre alt. Sie seien der Gruppenvergewaltigung und des bandenmässigen Raubes für schuldig befunden worden, sagte Tiwari vom Amtsgericht in Datia der Nachrichtenagentur dpa.

"Die Höchststrafe dafür ist eine lebenslange Gefängnisstrafe." Die Täter sollen unter anderem den Laptop und das Handy der Schweizerin gestohlen haben.

Rasches Vorgehen

Der Prozess hatte nur zwei Wochen nach der Tat begonnen - das ist für indische Verhältnisse ein unglaublich schnelles Vorgehen. Die Schweizer Botschaft hatte die lokalen Behörden zu raschen Ermittlungen aufgefordert.

Das Schweizer Paar erklärte nach der Tat, dass sie für den Prozess nicht nach Indien zurückkehren würden. Sie forderten eine angemessene Strafe für die Täter, lehnten die Todesstrafe aber ab.

Mögliche Berufung

Indien hat jüngst die Strafen auf Gruppenvergewaltigungen erhöht. Die Mindeststrafe wurde von 10 auf 20 Jahre und die Höchststrafe auf lebenslänglich angehoben.

Lebenslang heisst, dass die Männer bis zu ihrem Tode hinter Gitter bleiben, sagte Tiwari. Es sei aber wahrscheinlich, dass die Verurteilten Berufung gegen das Urteil einlegen.

Seit im Dezember eine 23-jährige Inderin von mehreren Männern in einem Bus in Neu Delhi vergewaltigt wurde und später an ihren Verletzungen starb, gibt es in Indien eine rege Debatte über Gewalt gegen Frauen. Das Urteil gegen den jüngsten ihrer Peiniger wird am 25. Juli erwartet.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=593606

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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