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Der 52-jährige Häftling entging schon mehrmals der Hinrichtung. (Symbolbild)

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Freitag, 19. Juli 2013 / 07:33:00

Hinrichtung zum wiederholten Male verschoben

Washington - Die umstrittene Hinrichtung eines geistig zurückgebliebenen Häftlings im US-Bundesstaat Georgia ist erneut verschoben worden. Eine Bezirksrichterin entschied am Donnerstag (Ortszeit), die Hinrichtung von Warren Hill werde auf unbestimmte Zeit vertagt, während sie eine Beschwerde der Verteidigung prüfe.

Darin geht es um die Zusammensetzung der Injektion, mit der Hill getötet werden soll. Hills Anwälte sind der Ansicht, die «extreme Geheimhaltung» der Medikamente verstosse gegen die verfassungsmässigen Rechte des Verurteilten. Gesetze des Bundesstaates begrenzen die Angaben, die über den Inhalt der Todesspritze gemacht werden.

Richterin Gail Tusan erklärte, die Verfassung gebe einem Verurteilten das Recht, die Umstände seiner Hinrichtung zu kennen. Warren dürfe nicht getötet werden, bis sie eine endgültige Entscheidung über die Beschwerde der Verteidigung treffe, ordnete die Richterin an.

Die Anklagevertreter reichten umgehend Berufung beim Obersten Gericht des Bundesstaates ein. Falls die dortigen Richter Tusans Anordnung für nichtig erklären, könnte Hill noch wie geplant am Freitag um 19.00 Uhr (Ortszeit, Samstag 01.00 Uhr MESZ) hingerichtet werden.

Hinrichtung mehrfach aufgeschoben

Die Hinrichtung des 52-jährigen Afroamerikaners war erst am Montagabend im letzten Moment verschoben worden. Auch in diesem Fall hatten die Anwälte mit einem Einspruch gegen das Gesetz Erfolg, das es den Behörden in Georgia erlaubt, die Herkunft der zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendeten Betäubungsmittel geheim zu halten.

Bereits im Februar dieses Jahres und im Juli 2012 war Hills Hinrichtung in letzter Minute verhindert worden.

Hill sitzt seit mehr als 20 Jahren im Todestrakt. Er war 1991 wegen der Ermordung eines Mithäftlings zum Tode verurteilt worden. Ursprünglich war er wegen der Tötung seiner Freundin ins Gefängnis gekommen. Seine Anwälte argumentieren, dass der unterdurchschnittlich intelligente Hill geistig zurückgeblieben sei.

Der Oberste Gerichtshof der USA hatte 2002 entschieden, dass geistig Behinderte nicht hingerichtet werden dürfen. Er überliess es aber den einzelnen Bundesstaaten, geistige Behinderung zu definieren. In Georgia sind diese Fälle besonders strikt geregelt.

fajd (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=593469

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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