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Die Bevölkerung gehe fälschlicherweise davon aus, dass sie im Rahmen der Elementarschadenversicherung auch gegen Erdbeben versichert sei.

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Sazanami Lucha Libre

 Sazanami
 Lucha Libre



Donnerstag, 18. Juli 2013 / 11:41:00

Obligatorische Erdbebenversicherung für die Schweiz?

Bern - Für Erdbebenschäden gibt es in der Schweiz keinen umfassenden Versicherungsschutz. Dies soll sich ändern: Das Finanzdepartement (EFD) hat am Donnerstag Vorschläge für eine obligatorische Erdbebenversicherung veröffentlicht. Zur Diskussion stehen Lösungen auf Bundes- und Kantonsebene.

In der Schweiz bestehe ein überdurchschnittliches Erdbebenrisiko, schreibt das EFD. Trotzdem gebe es derzeit keinen umfassenden Versicherungsschutz. Die Bevölkerung gehe fälschlicherweise davon aus, dass sie im Rahmen der Elementarschadenversicherung auch gegen Erdbeben versichert sei oder dass der Bund einspringen würde.

Dies hält auch das Parlament für problematisch. Es hatte den Bundesrat beauftragt, eine Lösung vorzulegen. In einem Bericht stellt das EFD nun verschiedene Varianten zur Diskussion. Interessierte können sich bis zum 14. Oktober in einer informellen Konsultation dazu äussern.

Bundeslösung oder Konkordat?

Für eine Bundeslösung bräuchte es laut dem Bericht eine Verfassungsänderung. Damit würde der Bund die Kompetenz erhalten, eine landesweite obligatorische Erdbebenversicherung einzuführen. Eine neue Bundesversicherungsanstalt ist aber nicht geplant: Für die Umsetzung wären die kantonalen Gebäude- und den Privatversicherer zuständig.

Die föderale Lösung setzt das Einverständnis sämtlicher Kantone voraus. Deshalb wäre primär ein interkantonales Konkordat ins Auge zu fassen, heisst es im Bericht. Zur Umsetzung würde dann ein Einheitspool geschaffen, in dem die kantonalen Gebäudeversicherer und die Privatversicherer zusammengeschlossen wären.

Die föderale Lösung sei zwar rechtlich möglich, doch wäre die Realisierung aufwändig und zeitintensiv, schreibt das EFD. Bei der Bundeslösung sei der Gesetzgebungs- und Koordinationsaufwand geringer, doch müsste die Verfassung geändert werden.

10 Milliarden beim Bund

Versichert würden entweder nur Gebäude, oder Gebäude und Aufräumkosten, oder zusätzlich der Hausrat und die Fahrhabe, das Geschäftsinventar von Unternehmen. Zur Finanzierung beitragen sollen sowohl die Versicherer und die Versicherten als auch die öffentliche Hand.

Insgesamt sollen 20 Milliarden Franken abgedeckt werden. Damit wäre ein 500-Jahr-Ereignis voraussichtlich voll ausfinanziert, heisst es im Bericht. Der Selbstbehalt der Versicherten läge bei 5 Prozent der Versicherungssumme.

Die erst Milliarde müssten die Versicherer tragen. Die weiteren 19 Milliarden würden je zur Hälfte durch die Versicherer und den Bund getragen. Damit hätte der Bund die Sicherheit, dass die Versicherer die Schäden korrekt abwickelten, da sie sich an jedem zusätzlich ausgegebenen Franken beteiligen müssten.

Nur in Zürich obligatorisch

Zürich verfügt als einziger Kanton über eine gesetzlich geregelte obligatorische Erdbebenversicherung mit einer Deckung von 1 Milliarde Franken. Für Hauseigentümer werden zwar verschiedene Versicherungsprodukte angeboten. Die Prämien seien derzeit aber uneinheitlich und relativ hoch, heisst es im Bericht. Je nach Region und Selbstbehalt betrügen sie mehrere Hundert Franken.

In anderen Ländern ist die Lage allerdings ähnlich. Auch Deutschland, Österreich und Italien kennen keine obligatorische Erdbebenversicherung. In Frankreich gibt es einen staatlichen Fonds für Schäden am Grundeigentum, die durch Naturkatastrophen verursacht wurden.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=593394

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