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Donnerstag, 11. Juli 2013 / 11:01:00
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Schuldspruch gegen toten Magnitski
Moskau - Dreieinhalb Jahre nach seinem Tod ist der russische Anwalt und Korruptionsgegner Sergej Magnitski der Steuerhinterziehung schuldig gesprochen worden. Ein Moskauer Richter verurteilte am Donnerstag auch dessen früheren Arbeitgeber in Abwesenheit zu neun Jahren Lagerhaft.
Richter Igor Alisow erklärte in einem Moskauer Bezirksgericht, Magnitski habe sich der Steuerhinterziehung schuldig gemacht. Auch dessen früherer Arbeitgeber William Browder, ein in den USA geborener Brite, habe Steuerhinterziehung "in grossem Ausmass" begangen, sagte der Richter vor zahlreichen Journalisten. Gegen Magnitski wurde kein Strafmass verhängt, weil er verstorben ist.
Der Prozess hatte im Januar begonnen und war heftig umstritten. Kritiker sprachen von einem politisch motivierten Verfahren. Im Zusammenhang mit dem Verfahren waren auch in der Schweiz Bankkonten gesperrt. Derzeit laufen zwei Verfahren - eine nationale Strafuntersuchung und ein Rechtshilfeverfahren, wie von Seiten der Bundesanwaltschaft zu erfahren war.
Magnitski hatte in Russland für die US-Anwaltsfirma Firestone Duncan gearbeitet, die Browders Investmentfonds Hermitage Capital beriet. Er beschuldigte Mitarbeiter des russischen Innenministeriums, den Staat und Hermitage Capital um bis zu 220 Millionen Franken geprellt zu haben.
2008 wurde Magnitski verhaftet und beschuldigt, selbst hinter dem Betrug zu stecken. Er starb im November 2009 im Alter von 37 Jahren in einem Moskauer Gefängnis. Offenbar wurde er von russischen Beamten misshandelt.
In U-Haft verprügelt
Selbst der staatliche russische Menschenrechtsrat räumte ein, die Indizien deuteten darauf hin, dass Magnitski erschlagen worden sei. Präsident Wladimir Putin wischte die Vorwürfe von Folter und Fehlverhalten jedoch beiseite und erklärte im vergangenen Jahr, Magnitski sei an Herzversagen gestorben.
Doch Magnitskis Unterstützer sind überzeugt, dass der Anwalt starb, weil er geschlagen und ihm medizinische Behandlung verweigert wurde. Im März dieses Jahres stellte die russische Justiz ihre Ermittlungen zum Todesfall ergebnislos ein.
Verfahren gegen Tote sind in Russland ungewöhnlich. Juristen halten das Vorgehen für illegal, weil sich der Tote nicht verteidigen kann. Ein Urteil des Verfassungsgerichts vom Juli 2011 lässt ein Verfahren grundsätzlich zu, allerdings nur in Fällen, in denen Hinterbliebene ihre toten Angehörigen rehabilitieren wollen. Magnitskis Familie war jedoch gegen den Prozess. Das Urteil stiess international auf Kritik.
Der US-Kongress hatte bereits im Dezember Sanktionen gegen russische Funktionäre beschlossen, die für Magnitskis Tod verantwortlich sein sollen. Das russische Parlament verbot als Reaktion darauf Adoptionen russischer Kinder durch US-Bürger.
bg (Quelle: sda)
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