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Laszlo Csatary war KZ-Kommandant in Kosice. (Symbolbild)

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Dienstag, 18. Juni 2013 / 16:23:54

Ungarn klagt ehemaligen KZ-Kommandanten Csatary an

Budapest - Ungarische Staatsanwälte haben den ehemaligen Nazi-Lagerkommandanten Laszlo Csatary angeklagt. Dem 98-Jährigen werden Kriegsverbrechen an tausenden Juden vorgeworfen.

Csatary war Kommandant des Sammel- und Internierungslagers im damals ungarischen Kosice, das heute zur Slowakei gehört. Von dort aus waren im Jahr 1944 mehr als 12'000 Juden nach Auschwitz und in andere deutsche Konzentrationslager deportiert worden.

Das Simon-Wiesenthal-Zentrum, das sich der Aufspürung von Nazi-Kriegsverbrechern widmet, führt Csatary als den meistgesuchten noch lebenden NS-Kriegsverbrecher.

Nach Ansicht der Budapester Staatsanwälte war Csatary im Mai und Juni 1944 an der Deportation von 12'000 Juden entscheidend beteiligt. Er habe der Ermordung dieser Menschen in deutschen Konzentrationslagern «mit Absicht vorangeholfen», hält die Anklage der Budapester Oberstaatsanwaltschaft fest.

Darüber hinaus habe er Lagerinsassen mit einer Hundepeitsche und mit blossen Fäusten misshandelt. Einmal habe er verhindert, dass in einen fensterlosen, zur Abfahrt bereitstehenden Viehwaggon mit 80 Menschen Lüftungsöffnungen geschnitten worden seien.

Todesurteil vor über 60 Jahren

Wegen der hervorgehobenen Bedeutung des Falls muss nun das zuständige Gericht innerhalb von drei Monaten einen Prozess beginnen. Csatary, der ungarischer Staatsbürger ist, war im vergangenen Juli in Budapest festgenommen und dann unter Hausarrest gestellt worden. Er bestreitet jede Beteiligung an den Verbrechen, die ihm zur Last gelegt werden.

Csatary hatte sich nach dem Zweiten Weltkrieg in Kanada niedergelassen. 1997 entzog ihm das nordamerikanische Land die Staatsbürgerschaft, weil er bei der Einbürgerung falsche Angaben gemacht hatte. Danach lebte er zunächst unbehelligt in Budapest. Im Vorjahr spürten ihn britische Reporter auf. Das Wiesenthal-Zentrum zeigte ihn daraufhin an.

Der mutmassliche Kriegsverbrecher war bereits 1948 in der damaligen Tschechoslowakei in Abwesenheit zum Tod verurteilt worden. Das Oberste Gericht der Slowakei wandelte dieses Urteil in eine lebenslange Haftstrafe um.

 

dap (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=590236

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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