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Millionen Schweine leiden in der Intensivmast.

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Montag, 17. Juni 2013 / 12:56:24

Banken unterstützen verbotene Methoden der Intensivtierhaltung

Zürich - Mit finanzieller Unterstützung durch EU-Mitgliedstaaten investieren internationale Finanzinstitutionen und Exportkreditagenturen in Tierhalte-Konzerne, welche die Tierschutzstandards der Schweiz und der EU für die landwirtschaftliche Tierhaltung nicht erfüllen.

Diesen Schluss zieht ein heute präsentierter Bericht der internationalen Tierschutzorganisationen «Vier Pfoten», Humane Society International und Compassion in World Farming.

Der Bericht des NGO-Bündnisses zeigt z.B. auf, dass grosse Schweineproduzenten in China bzw. der Ukraine USD 30 bzw. 50 Mio. an Investitionsmitteln erhielten, obwohl sie weiterhin den Grossteil ihrer Zuchtsauen in Kastenstände sperren. In diesen Intensivtierhaltungssytemen können sich die Tiere nicht umdrehen, geschweige denn gehen, ein Nest bauen oder andere essentielle natürliche Verhaltensweisen ausleben.

Intensivtierhaltungssysteme verboten

In den letzten Jahren hat die EU ihre Tierschutzstandards verbessert und manche Intensivtierhaltungssysteme verboten, darunter nicht-ausgestaltete Käfige für Legehühner und dauernde Kastenstandhaltung von Sauen. Diese Art von Fortschritten sollte auch andernorts gefördert und nicht durch Investitionen mit Beteiligung von EU-Staaten unterminiert werden.

«Gelder von EU-Bürgern haben nichts in den Taschen von Agrarkonzernen zu suchen, die EU-Standards für die Tierhaltung nicht erfüllen. Die EU-Regeln zum Schutz landwirtschaftlicher Tiere wurden nicht beschlossen, um diese inakzeptablen Praktiken aus der EU hinauszuverlagern, sondern um Tierleid zu verringern und dem Wunsch der Konsumenten nach besserer Tierhaltung nachzukommen.» sagt Nicolas Entrup, HSI-Konsulent und Sprecher des NGO-Bündnisses.

«Wir haben die Verwendung öffentlicher Gelder für Tierquälerei aufgedeckt. Nun erwarten wir von den internationalen Finanzinstitutionen verbindliche Tierschutz-Standards gemäss dem EU-Vorbild», sagt Gabriel Paun, Kampagnendirektor von «Vier Pfoten».

«Wenn die EU demokratisch entschieden hat, die schlimmsten Auswüchse der industriellen Tierhaltung zu beschränken, aber öffentliche europäische Gelder verwendet werden, das Tierleid andernorts zu fördern, dann handeln diese Finanzierungseinrichtungen gegen die EU, ihre Bürger und vor allem gegen die Tiere, die in den geförderten Anlagen leiden. Diese Institutionen müssen ihre Politik umgehend ändern», so Dil Peeling, Kampagnendirektor von Compassion in World Farming.

Die wichtigsten Erkenntnisse des Berichts in Kürze:

Internationale Finanzinstitutionen, an denen Deutschland Anteile hält, darunter die Internationale Finanzkorporation (IFC) und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD), finanzieren Agrokonzerne ausserhalb der EU, die Tiere z.B. in Legebatterien (Hühner) oder Kastenstände (Sauen) sperren.

Unter diesen Grossbetrieben, die industrielle Tierhaltung anwenden, befinden sich der grösste Ei-Produzent in der Türkei, der grösste Masthühnerbetrieb in der Ukraine und einige der grössten Schweine-Zuchtanlagen in der Ukraine und in China.

Im Widerspruch zur Haltung der EU und der Schweiz betreffend die landwirtschaftliche Tierhaltung verfügen diese Finanzinstitutionen über keine verbindlichen Tierschutz-Mindeststandards.

Exportkreditagenturen (ECAs) von EU-Staaten und der Schweiz, die lokale Exporteure und deren Banken gegen das Risiko von Zahlungsausfällen versichern, vergeben Exportversicherungen auch für die Errichtung von Tierhalteanlagen, welche die Tierhaltestandards der EU und der Exportländer nicht erfüllen.

Deutschland unterstützte den Export von Käfigsystemen zur Haltung von Legehennen und Masthühnern in Drittstaaten, obwohl diese Systeme in Deutschland verboten sind. In den letzten vier Jahren wurden 40,86 Millionen Euro an Exportkreditversicherungen für Käfighaltungssysteme gewährt.

Der Bericht ruft dazu auf, für die Vergabepolitik von Finanzinstitutionen mit Beteiligung von EU Mitgliedsstaaten und der Schweiz künftig verbindliche Mindeststandards heranzuziehen, welche die Schweizer und EU-Tierschutzregelungen jedenfalls nicht unterschreiten.

 

li (Quelle: Vier Pfoten)

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