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Das Steuerstreit-Gesetz ist momentan das grosse Thema im Bundeshaus.

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www.steuerstreit-gesetz.info, www.widerstand.info, www.weiterhin.info, www.grosser.info

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Donnerstag, 13. Juni 2013 / 21:38:00

Weiterhin grosser Widerstand gegen Steuerstreit-Gesetz

Bern - Der Widerstand gegen das Gesetz zur Beilegung des Steuerstreits mit den USA bleibt gross. Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK) empfiehlt ihrem Rat mit 16 zu 9 Stimmen, nicht auf die Vorlage einzutreten, wie Kommissionspräsident Christophe Darbellay (CVP/VS) sagte.

In der Kommission setzten sich die SP, die SVP und die FDP durch. Dass der Nationalrat anders entscheide, sei angesichts der Kräfteverhältnisse «eher unwahrscheinlich», sagte Darbellay. «Aber man kann sich alles vorstellen.»

Die Gegner des Steuerstreit-Gesetzes monieren, dass sie nicht genügend Informationen hätten, um die Konsequenzen einzuschätzen. Nach wie vor ist unbekannt, wie hohe Bussen den Banken drohen. Auch befürchten die Gegner, dass andere Länder ähnliche Forderungen stellen könnten. Die Befürworter warnen ihrerseits davor, dass ein Nein die Existenz zahlreicher Banken gefährden könnte.

Nationalrat kann trotzdem eintreten

Der Ständerat hatte dem Gesetz am Mittwoch zugestimmt. Folgt der Nationalrat seiner Kommission und tritt nicht ein, geht das Geschäft zurück an den Ständerat. Hält dieser an seinem Entscheid fest, ist wieder der Nationalrat am Zug. Tritt die grosse Kammer ein zweites Mal nicht ein, ist das Gesetz gescheitert.

Allerdings kann der Nationalrat entgegen der Empfehlung seiner Kommission auch auf die Vorlage eintreten. Sollten am Ende beide Räte dem Gesetz zustimmen, müssten sie anschliessend noch über die Dringlichkeit befinden. Damit das Gesetz wie geplant bald in Kraft treten kann, braucht es in beiden Räten das qualifizierte Mehr.

Schutz für Bankmitarbeitende

Die Nationalratskommission befasste sich am Donnerstag auch mit parlamentarischen Vorstössen zum Steuerstreit-Gesetz. Er empfiehlt dem Rat mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen, eine Motion zum Mitarbeiterschutz anzunehmen.

Der Bundesrat würde damit beauftragt, jenen Teil des Steuerstreit-Gesetzes, welcher den Schutz von Bankangestellten betrifft, in einem anderen Gesetz zu verankern, wenn das Steuerstreit-Gesetz scheitert. Stimmen beide Räte zu, hätten die Bankmitarbeitenden gewisse Rechte, falls die Banken ohne gesetzliche Grundlage Daten an die USA liefern sollten.

Ja sagte die Kommission auch zu einer Motion, welche am Mittwoch der Ständerat gutgeheissen hatte. Der Vorstoss zielt darauf ab, dass die Finanzmarktaufsicht (FINMA) fehlbare Bankmanager mit einem Berufsverbot belegt. Die Nationalratskommission stimmte dem mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.

Achtstündige Kommissionssitzung

Den Entscheiden ging eine achtstündige Kommissionssitzung voraus, während der unter anderem Antworten des Bundesrates auf 103 Fragen aus den Räten diskutiert wurden. Die Kommission hörte zudem Experten an.

Die Befürworter des Gesetzes zeigten sich nach der Sitzung enttäuscht. Jene Parteien, die sich sonst für den Bankenplatz einsetzten, hätten die Verantwortung nicht übernehmen wollen, kritisierte Lucrezia Meier-Schatz (CVP/SG).

Brunetti-Bericht würde nichts ändern

Gemäss Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL), die das Gesetz ablehnt, werden auch mögliche Entwicklungen in den nächsten Tagen die Gegnerinnen und Gegner nicht umstimmen. Sie selbst würde es jedenfalls nicht umstimmen, falls der Bundesrat am Freitag den Bericht der Expertengruppe Brunetti verabschieden sollte und darin der automatische Informationsaustausch empfohlen würde, sagte Leutenegger Oberholzer. «Wir haben viele Berichte, ich will jetzt Fakten sehen.»

Das Steuerstreit-Gesetz ist aus Sicht des Bundesrates nötig für die Beilegung des Steuerstreits mit den USA. Es würde den Banken erlauben, Daten zum Geschäft mit unversteuerten US-Geldern in die USA zu liefern, ohne gegen Schweizer Recht zu verstossen. Die Banken könnten sich damit und mit der Begleichung von Bussen von einer Strafverfolgung freikaufen.

bg (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=589799

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