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Das Schweizer Recht erlaubt die Spermienauswahl bei schweren Erbkrankheiten eines oder beider Elternteile.

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Donnerstag, 23. Mai 2013 / 20:23:00

Baby-Geschlecht nach Wunsch in Basel

Basel - Am Universitätsspital Basel können Eltern mit schweren Erbkrankheiten künftig das Geschlecht ihres Babys auswählen. Es ist das einzige Spital in Kontinentaleuropa, das diese Methode anbietet. Das Unispital bestätigte einen entsprechenden Bericht der «Basler Zeitung» vom Donnerstag.

Die neue Sortierungs-Methode namens Microsort stammt aus den USA und trennt Spermien mit weiblichen von jenen mit männlichen Erbanlagen. Sie nutzt den Umstand, dass die weiblichen X-Chromosomen, aus denen nach Verschmelzen mit einer Eizelle ein Mädchen wird, etwas mehr Erbgut enthalten als die männlichen Y-Chromosomen.

Dank dieser Methode kann mit etwa 80-prozentiger Sicherheit gewährleistet werden, dass ein Kind des einen oder anderen Geschlechts zur Welt kommt. Damit soll die Übertragung von schweren Erbkrankheiten wie Mukoviszidose oder Muskeldystrophie auf das Kind verhindert werden. Viele solche Krankheiten betreffen nur ein Geschlecht, meistens die Jungen oder Männer.

Die so geborenen Mädchen sind zwar weiterhin Trägerinnen der krankmachenden Erbanlage, erkranken aber höchstwahrscheinlich selbst nicht. Microsort sei derzeit die einzige Methode, mit der die X-Y-Trennung zuverlässig gelingt, erklärte Christian De Geyter, Leiter der Reproduktionsmedizin am Unispital Basel, der Nachrichtenagentur sda.

Methode bei Erbkrankheiten erlaubt

Das Schweizer Recht erlaubt die Spermienauswahl, aber nur bei schweren Erbkrankheiten eines oder beider Elternteile. Ein Mädchen oder einen Buben nur aufgrund des Elternwunsches auszuwählen, ist weiterhin verboten.

Aufgrund der strengen rechtlichen Regeln und der hohen Kosten der Apparate vermutet De Geyter, dass sein Institut noch lange das einzige bleiben wird, das das Verfahren anbietet. Er erwartet, dass sogar Fälle aus Afrika an ihn überwiesen werden.

Schwangerschaft auf Probe

Frauen in der Schweiz mit diesen Erbkrankheiten haben derzeit nur zwei Möglichkeiten, ein gesundes Kind zu bekommen. Entweder sie werden quasi auf Probe schwanger und treiben ab, wenn das Kind die Erbanlage trägt.

Die Frauen könnten andererseits für eine Präimplantationsdiagnostik (PID) auf eigene Kosten ins Ausland reisen, erklärte De Geyter. Diese ist in der Schweiz verboten. Dabei werden mehrere im Reagenzglas gezeugte Embryonen untersucht und nur die gesunden der Frau eingesetzt. Die übrigen Embryonen werden aussortiert.

Der Vorteil der PID sei doppelt, sagte der Gynäkologe: Es könne ein weiblicher und somit gesunder Embryo ausgewählt werden und ausserdem einer, der die Erbanlage gar nicht trägt. Damit hätte auch das werdende Mädchen als erwachsene Frau keine Sorge mehr, einen kranken Sohn zu bekommen.

Die PID stösst in kirchlichen und gentechnikkritischen Kreisen, aber auch bei vielen Ethikern auf Ablehnung, weil dabei Embryonen aussortiert und zerstört werden. Gegner sprechen von Eugenik. Sie ist zudem teuer und für Frauen mit wenigen Eizellen nicht geeignet.

bert (Quelle: sda)

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