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GC- und FCB-Fans haben sich nicht an die Abmachungen gehalten.

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Dienstag, 21. Mai 2013 / 10:11:00

Cupfinal heizt Konkordat-Debatte wieder an

Bern - Die Ausschreitungen am Rand des Cupfinals sind für den Stadtberner Sicherheitsdirektor Reto Nause «der beste Beweis dafür, dass wir das Hooligan-Konkordat brauchen». Fanmärsche durch die Innenstadt will er verbieten.

Dann würden solche Spiele bewilligungspflichtig, «und wir hätten eine Handhabe gegen die Fanmärsche», sagte Nause in einem Interview mit der «Berner Zeitung» vom Dienstag. Ähnlich äusserte er sich gegenüber Radio SRF.

Fans beider Klubs hätten sich nicht an die Abmachungen gehalten und zum Teil die Konfrontation gesucht, sagte Nause. Die Brutalität und die Gewaltbereitschaft seien «massiv» gewesen. Für ihn sei klar, dass es keine Fanmärsche durch die Innenstadt mehr geben dürfe - «das ist viel zu gefährlich».

Griffiges Instrument

Mit dem Hooligan-Konkordat bekämen die Behörden nach der Überzeugung Nauses ein griffiges Instrument zur Unterbindung von Fanmärschen in die Hand. Im Kanton Bern ist das Referendum gegen das vom Grossen Rat genehmigte Konkordat ergriffen worden. Im Kanton Zürich kommt es am 9. Juni zur Abstimmung, in Basel-Stadt liegt der Ball beim Kantonsparlament.

Sollte auch das Konkordat nichts nützen, «dann müssen wir uns ernsthaft fragen, ob wir den Cupfinal wirklich in Bern haben wollen», sagte Nause der BZ. Die Frage sei, «ob uns der Cupfinal diese Risiken und Kosten wert ist».

Anders als bei Heimspielen der Berner Young Boys gebe es beim Cupfinal gleich zwei Gästefangruppen mit je 15'000 Leuten. «Deshalb können wir unser bewährtes und eingespieltes Dispositiv mit der Fantrennung beim Stadion nicht anwenden.»

Scharmützel

Vor dem Cupfinal waren am Montag Basler und Zürcher Fans in der Innenstadt aneinandergeraten. Die Polizei ging mit Gummischrot, Tränengas und Pfefferspray gegen sie vor. Zehn Personen wurden verletzt, darunter zwei Polizisten.

bg (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=587215

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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