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Mittwoch, 8. Mai 2013 / 11:32:00
Tierquälerei im Internet - TIR gibt Auskunft zum richtigen Verhalten
Über Social-Media-Plattformen werden zunehmend Videos verbreitet, die in verherrlichender Weise Gewalt an Tieren zeigen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) erteilt in ihrem aktuellen Flyer Tipps zum richtigen Umgang mit entsprechendem Material, damit Tierquälerei im Internet nicht unbeabsichtigt unterstützt wird.
Die Verbreitung realer Gewalttaten oder pornografischer Handlungen an und mit Tieren ist in der Schweiz strafrechtlich verboten.
Wer im Internet auf entsprechendes Material stösst, sollte es vermeiden, dieses an Dritte weiterzuleiten. Dringend angezeigt ist hingegen eine Meldung an die nationale Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität KOBIK. Im Weiteren kann bei der Polizei eine Strafanzeige gegen die verantwortliche Person erstattet werden.
Tierquälerische Darstellungen melden
Zudem sollten tierquälerische Darstellungen den Betreibern der entsprechenden Internetplattform wie Facebook, YouTube oder Twitter gemeldet werden. Diese können die entsprechenden Inhalte sperren. Lässt sich der Betreiber der Website nicht eruieren oder ist dieser nicht bereit, das betreffende Material zu entfernen, so kann die Beanstandung dem Hosting-Provider der Website zugestellt werden. Dieser hat seinen Kunden gemäss Code of Conduct für den Umgang mit rechtswidrigen Informationen im Internet, einem Branchenkodex der Swiss Internet Industry Association SIMSA, zur Abklärung des Sachverhalts und zur Entfernung rechtswidriger Inhalte anzuhalten.
Der TIR-Themenflyer «Stopp Tierquälerei im Internet!» eignet sich auch zum Versenden an Bekannte.
Er kann hier als PDF heruntergeladen werden.
li (Quelle: Tier im Recht)
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KOBIK Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität KOBIK.
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