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Bei Kollisionen zwischen Tieren und Fahrzeugen haftet meistens sowohl der Tierhalter als auch der Motorfahrzeuglenker.

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Mittwoch, 17. April 2013 / 08:50:00

Wer haftet, wenn mein Hund angefahren wird?

Sind an einem Unfall ein Motorfahrzeug und ein Tier beteiligt, treffen zwei verschiedene Haftungsarten aufeinander: jene des Tierhalters und jene des Motorfahrzeuglenkers.

Beides sind sogenannte Kausalhaftungen. Dies bedeutet, dass der Schadenersatzpflichtige von Gesetzes wegen zahlen muss, auch wenn ihn selber kein direktes Verschulden am Schadensereignis trifft.

Die Haftung des Motorfahrzeuglenkers ist aber strenger, weil er - im Gegensatz zum Tierhalter - selbst dann für den Schaden aufkommen muss, wenn er keine Sorgfaltspflichten verletzt hat. Seine Haftung entfällt nur, wenn ein Unfall durch höhere Gewalt (etwa ein Steinschlag) oder durch grobes Verschulden eines anderen verursacht worden ist.

Kausalhaftung

Bei Kollisionen zwischen Tieren und Fahrzeugen haftet folglich meistens sowohl der Tierhalter als auch der Motorfahrzeuglenker zu einem gewissen Teil. Anders ist dies nur, wenn entweder den Tierhalter ein schweres Verschulden am Unfall trifft oder umgekehrt der Fahrzeuglenker den Unfall grobfahrlässig verschuldet hat. Keine Haftung des Tierhalters besteht zudem, wenn dieser nachweisen kann, dass er sein Tier genügend überwacht hat oder dass der Unfall auch bei der bestmöglichen Überwachung eingetreten wäre.

Weil der Betrieb eines Fahrzeugs mit höheren Gefahren verbunden ist als das Halten eines Heimtiers, hat der Fahrzeuglenker in der Regel mit einem grösseren Anteil an der Haftung zu rechnen. In der Praxis muss der Autofahrer oft etwa zwei Drittel übernehmen und der Tierhalter ein Drittel. Dessen Anteil kann aber auch höher ausfallen, wenn ihm eine ungenügende Beaufsichtigung seines Tieres nachgewiesen wird. Die genauen Berechnungen der Haftungsanteile werden üblicherweise von den Versicherungen vorgenommen.

Rat von den Experten:
Haben Sie Fragen rund um das Thema Tiere im Recht? Das Team der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) beantwortet sie gerne. Schicken Sie Ihre Anfrage einfach an info@tierimrecht.org.

Die TIR ist eine Non-Profit-Organisation und finanziert sich ausschliesslich aus privaten Zuwendungen. Spenden an die TIR können von den Steuern abgezogen werden. Erfahren Sie mehr über die Tierschutzarbeit der TIR unter www.tierimrecht.org.

 

li (Quelle: Tier im Recht)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=583630

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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