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Tiere sind empfindungs- und leidensfähige Lebewesen.

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Donnerstag, 4. April 2013 / 09:07:13

Tiere keine Sachen - Zwischenfazit nach zehn Jahren Erfahrung

Tiere gelten in der Schweiz seit dem 1. April 2003 rechtlich gesehen nicht mehr als Sachen, sondern ganz einfach als Tiere.

Aufgrund dieses Paradigmenwechsels haben zahlreiche Schweizer Gesetze tierrelevante Anpassungen erfahren.

Die Erfahrung der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) zeigt allerdings, dass den Tieren auch zehn Jahre nach ihrer Loslösung vom Objektstatus noch immer nicht der rechtliche Schutz zukommt, den sie verdienen.

Seit dem 1. April 2003 gelten Tiere in der Schweizer Rechtsordnung nicht mehr als Sachen. Damit wurden sie vom reinen Objektstatus befreit. Der Grundsatzartikel 641a des Zivilgesetzbuchs (ZGB) bestimmt dies ausdrücklich. Der Gesetzgeber wollte damit vor allem dem Umstand Rechnung tragen, dass Tiere empfindungs- und leidensfähige Lebewesen sind.

Die TIR hatte durch eine umfassende rechtliche Dokumentation zuhanden des Parlaments ganz erheblich zu diesem wichtigen Paradigmenwechsel beigetragen.

Zahlreiche Gesetze angepasst

Um der neuen Rechtsstellung der Tiere gerecht zu werden, wurden zahlreiche Gesetze - neben dem ZGB etwa auch das Obligationenrecht (OR), das Strafgesetzbuch (StGB) oder das Bundesgesetz über das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG) - angepasst.

Bedeutende Änderungen sind beispielsweise im Fundrecht zu verzeichnen: Unter bestimmten Voraussetzungen geht das Eigentum an einem Findeltier heute schon nach zwei Monaten - und nicht wie früher erst nach fünf Jahren - vom ursprünglichen Eigentümer auf den Finder über.

Gefundene Tiere können schneller vermittelt werden

Dies erleichtert insbesondere die Arbeit von Tierheimen, die heute gefundene Tiere schneller vermitteln können. Eine ebenso zentrale Neuerungen findet sich im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht. So dürfen Heimtiere - also jene Tiere, die nicht aufgrund finanzieller Überlegungen, sondern aus emotionalen Gründen gehalten werden - nicht mehr gepfändet werden.

Die Erfahrungen der TIR zeigen allerdings, dass Tiere auf rechtlicher Stufe immer noch nicht ausreichend geschützt werden. Weil sich aber ein korrekter Umgang mit ihnen leider nicht von alleine einstellt, sind verbindliche Regeln unabdingbar. Die TIR wird sich daher auch weiterhin beharrlich für griffige Gesetzesnormen und deren konsequenten Vollzug stark machen.

Weitere Informationen:
Tier im Recht transparent - Praxisratgeber für Heimtierhaltende mit ausführlichem Kapitel zum Thema «Tier keine Sache»

li (Quelle: Tier im Recht)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=582122
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