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Ist Amokschütze James Holmes schuldfähig? (Archivbild)

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Montag, 1. April 2013 / 21:31:26

US-Kino-Amokläufer Holmes droht die Todesstrafe

Washington - Dem Kino-Amokläufer Holmes, der zwölf Menschen erschossen haben soll, droht die Todesstrafe. «In dieser Sache bedeutet Gerechtigkeit für James Holmes den Tod», sagte Distrikts-Staatsanwalt George Brauchler bei einer Anhörung in Centennial im US-Bundesstaat Colorado.

Acht Monate nach dem Massaker ist damit in dem spektakulären Verfahren am Montag eine wichtige Vorentscheidung gefallen. Zugleich verkündete das Gericht, dass das Hauptverfahren erst am 3. Februar 2014 beginnen soll - sieben Monate später als geplant. Es soll insgesamt vier Monate dauern.

Der 25-jährige Angeklagte habe bei der Forderung nach der Todesstrafe keinerlei Reaktionen gezeigt, berichtete die "Denver Post" am Montag. Die Verteidigung dürfte auf Unzurechnungsfähigkeit ihres Mandanten plädieren. Auch die Eltern des Angeklagten waren am Montag im Gerichtssaal dabei.

Die Entscheidung der Anklagebehörde, die Todesstrafe anzustreben, war erwartet worden. Das Büro des Richters hatte mit 800 Überlebenden des Amoklaufs und Angehörigen von Opfern der Bluttat gesprochen, um zu entscheiden, ob die Todesstrafe für Holmes gefordert werden soll. Er selbst habe mit 60 von ihnen persönlich geredet, berichtete der Staatsanwalt bei der Voranhörung.

Todesstrafe in Colorado selten

Die Todesstrafe ist im US-Bundesstaat Colorado eine grosse Seltenheit. Seit 1976 wurde lediglich ein einziger Verurteilter tatsächlich hingerichtet. Laut Gesetz sollen Verurteilte dort durch die Giftspritze sterben.

Dass die Anklagebehörde auf Härte dringt, wurde bereits vergangene Woche deutlich, als die Staatsanwaltschaft einen Vergleich mit Holmes ablehnte. Dieser wollte sich nach Angaben seiner Anwälte schuldig bekennen - falls die Staatsanwaltschaft im Gegenzug auf die Todesstrafe verzichtet. Dass Holmes der Schütze im Kino war, wird in dem Verfahren von keiner Seite infrage gestellt.

Dennoch rechnen Experten mit einem kontroversen und schwierigen Prozess. Dabei dürfte die Frage im Zentrum stehen, ob der ehemalige Student, der bereits vor der Tat in psychiatrischer Behandlung war, tatsächlich schuldfähig ist.

Der Fall hatte ganz Amerika erschüttert. Holmes war am 20. Juli des vergangenen Jahres schwer bewaffnet in eine mitternächtliche "Batman"-Filmpremiere in Aurora eingedrungen. Er schoss wild um sich, zwölf zumeist junge Zuschauer starben, 58 weitere wurden schwer verletzt. Unmittelbar danach wurde Holmes festgenommen.

Ohne Emotionen

Augenzeugen hatten berichtet, dass der junge Mann nach seiner Tat keinerlei emotionale Regung gezeigt habe. Bei bisherigen Anhörungen - zu denen er teilweise mit rot gefärbten Haaren erschien - wirkte er unbeteiligt und abwesend.

Die Verteidigung dürfte vor allem darauf verweisen, dass Holmes vor dem Amoklauf in psychiatrischer Behandlung war. Seine Anwälte haben von Anfang an argumentiert, dass er geistig krank sei. Auch seine mangelnden emotionalen Reaktionen deuteten darauf hin.

Dagegen war die Tat laut Anklage akribisch vorbereitet. Holmes habe sich vorher mehrere Schusswaffen und viel Munition zugelegt, seine Wohnung habe er mit Sprengfallen gespickt.

Die Verteidigung hat mehr Zeit zur Prozessvorbereitung gefordert. Ursprünglich sollte das Hauptverfahren schon am 5. August beginnen. Formell muss sich Holmes in 166 Anklagepunkten verantworten, allen voran Mord und versuchter Mord.

Überraschend gab Distriktsrichter William Sylvester den Fall am Montag ab. Ein Prozess, bei dem es um die Todesstrafe geht, würde ihm zu viel Zeit rauben, so seine Begründung. Er benannte als Nachfolger Richter Carlos Samour.

 

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=581854

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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