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Weil sie damit das Prinzip der Verhältnismässigkeit verletzt, steht die Initiative in Konflikt mit Verfassung und Völkerrecht.

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www.paedophilen-initiative.info, www.nationalrat.info, www.spricht.info, www.sich.info

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Donnerstag, 21. März 2013 / 12:27:00

Nationalrat spricht sich für Pädophilen-Initiative aus

Bern - Der Nationalrat unterstützt die Pädophilen-Initiative, obwohl diese in Konflikt steht mit Verfassung und Völkerrecht. Der überraschende Entscheid vom Donnerstag kam zu Stande, weil sich der Rat nicht auf einen direkten Gegenvorschlag einigen konnte.

Zu tief waren die Gräben zwischen den einen, die die Grundrechte hoch hielten und den anderen, die den mutmasslichen Volkswillen anriefen. Diese Uneinigkeit zwischen der Linken und der bürgerlichen Mitte nutzte die SVP aus und brachte den direkten Gegenvorschlag taktisch geschickt zu Fall.

Einer Alternative beraubt, schwenkte ein Teil der Mitte auf Initiative-Kurs um und brachte zusammen mit der SVP eine Mehrheit für das Volksbegehren zu Stande. Der Entscheid fiel mit 82 zu 79 Stimmen bei 14 Enthaltungen.

Taktische Manöver

Das Anliegen, Kinder besser vor pädosexuellen Straftätern zu schützen, war über alle Parteigrenzen hinweg unbestritten - die Zürcher SP-Nationalätin Chantal Galladé sitzt sogar im Initiativkomitee. Rechtsstaatlich problematisch ist aber der Weg, auf dem das Anliegen umgesetzt werden soll.

Die Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen» der Organisation Marche blanche verlangt nämlich, dass verurteilte Pädosexuelle nie wieder mit Minderjährigen oder Abhängigen arbeiten dürfen. Gerichte müssten unabhängig vom Strafmass zwingend ein lebenslanges Tätigkeitsverbot anordnen.

Wie schon bei der Ausschaffunginitiative verhindert dieser Automatismus, dass Gerichte den Umständen des Einzelfalls Rechnung tragen können. Weil sie dem Richter keinen Spielraum bei der Anordnung der Massnahme einräumt, verletzt die Initiative in ihrem Wortlaut den verfassungsmässig geschützten Grundsatz der Verhältnismässigkeit.

«Ein Automatismus, wie ihn die Initiative fordert, steht in krassem Widerspruch zu unserer grundrechtlichen Ordnung», sagte Kommissionssprecherin Christa Markwalder (FDP/BE). Mit dem gleichen Makel war eine der beiden Varianten für einen direkten Gegenvorschlag behaftet.

Zwist um Gegenvorschlag

Diese sah vor, dass ab einer gewissen Schwere der Straftat zwingend ein Tätigkeitsverbot von mindestens zehn Jahren verhängt werden muss. Damit hätte sich zwar das Problem der Bagatelldelikte, nicht aber jenes der Verhältnismässigkeit lösen lassen. Unterstützung erhielt die Version vor allem von den Mitte-Parteien. Sie sahen allein darin eine echte Alternative zur Initiative.

Die Kommissionsmehrheit andererseits wollte mit ihrem direkten Gegenvorschlag dem Richter volles Ermessen geben, ob und wie lange einem Pädokriminellen Tätigkeiten mit Kindern verboten werden sollen. Damit wäre dem Rechtsstaat Genüge getan gewesen. Alles andere sei «plebiszitärer Mainstream», sagte Daniel Vischer (Grüne/ZH).

Nathalie Rickli (SVP/ZH) sah in beiden Gegenvorschlägen nichts anderes als «Wischi-Waschi». Aus taktischen Gründen unterstützte die SVP aber die mildere Variante der Kommissionsmehrheit, worauf diese obsiegte. Weil die Mitte das Projekt Gegenvorschlag damit als chancenlos für eine Volksabstimmung beurteilte, fiel es in der Gesamtabstimmung ganz durch.

Zugeständnisse bei Umsetzung

Dass es aber mit Bagatelldelikten und Beziehungen unter Jugendlichen Probleme gibt, konnten selbst die Befürworter nicht leugnen. Die Initiative in ihrem Wortlaut erfasst nämlich auch den 18-Jährigen, der mit seiner 15-jährigen Freundin zärtlich wird. Dass gegen ihn ein lebenslanges Tätigkeitsverbot verhängt werden muss, wollte niemand im Nationalrat.

Nachdem er vermittelnde Gegenvorschläge zurückgezogen hatte, sicherte Oskar Freysinger (SVP/VS) im Namen des Initiativkomitees Flexibilität bei der Umsetzung der Initiative zu. Bei Jugendliebe handle es sich nämlich gar nicht um Pädophilie, sagte er. Als Altersgrenze regte er eine Analogie zur Unverjährbarkeitsinitiative an. Das würde bedeuten, dass das Opfer jünger als 13 Jahre alt sein müsste.

Auch CVP-Präsident Christophe Darbellay (VS), der ebenfalls im Initiativkomitee sitzt, sicherte Ausnahmen bei der Umsetzung zu. Daniel Jositsch (SP/ZH) erinnerte die Initianten jedoch daran, dass sie nach Annahme keine Herrschaft mehr über die Initiative hätten.

Die Vorlage geht nun an den Ständerat. Vorerst auf Eis liegt der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrats. Dieser Gesetzesentwurf macht die Dauer des Tätigkeitsverbots abhängig vom Strafmass, geht in anderen Punkten aber sogar noch weiter als die Initiative.

ga (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=580646

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