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Freitag, 8. März 2013 / 09:26:00

Türkei will Meinungsfreiheit stärken

Istanbul - Mit der Einbringung eines neuen Reformpakets ins Parlament reagiert die Türkei auf heftige Kritik im In- und Ausland an Einschränkungen der Meinungsfreiheit. Wie die türkische Presse am Freitag berichtete, sieht das Paket Änderungen am Antiterrorgesetz vor.

Demnach sollen Meinungsäusserungen nur noch dann als Terrorpropaganda eingestuft werden, wenn sie Aufrufe zur Gewalt enthalten. Die Reform soll die Gesetze an die Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichts anpassen und zudem die derzeit laufenden Bemühungen um ein Ende des Kurdenkonflikts flankieren.

In den vergangenen Jahren hatten türkische Gerichte trotz der Stärkung der Grundrechte im Rahmen der Bewerbung um die EU-Mitgliedschaft zahlreiche Meinungsäusserungen als Terrorpropaganda eingestuft.

Zwei Drittel aller Urteile des Europäischen Menschenrechtsgerichts in Strassburg gegen die Türkei basieren laut Presseberichten auf Verletzungen der Meinungsfreiheit. Das neue Reformpaket soll die Zahl der Klagen gegen die Türkei in Strassburg senken. Es schafft zudem die Verjährung in Fällen von Folter ab.

Hunderte Kurden in Haft

Die grösste innenpolitische Bedeutung hat das Reformpaket im Zusammenhang mit dem Kurdenkonflikt. Derzeit sitzen hunderte kurdische Aktivisten in Untersuchungshaft, weil ihnen Propaganda für die verbotene Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) vorgeworfen wird.

Ihre Freilassung gehört zu den Forderungen des inhaftierten PKK-Chefs Abdullah Öcalan, der seit dem vergangenen Jahr mit dem türkischen Geheimdienst über Wege zur Beilegung des Kurdenkonflikts verhandelt. Die PKK will nach eigenen Angaben in den kommenden Tagen einige türkische Gefangene freilassen.

Nicht nur Verbesserungen

Allerdings ist in der türkischen Öffentlichkeit umstritten, ob das Paket tatsächlich mehr Meinungsfreiheit und die Entlassung kurdischer Häftlinge ermöglichen wird.

Die Zeitung «Milliyet» wies am Freitag darauf hin, dass einige bestehende Restriktionen bei der Reform unangetastet blieben oder sogar noch verschärft würden.

So könnten Demonstrationsteilnehmer künftig wegen Unterstützung einer verbotenen Organisation verfolgt werden, wenn sie bei einer Kundgebung Poster der PKK oder anderer verbotener Gruppen bei sich trügen.

bg (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=578969

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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