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Umweltministerin Doris Leuthard unterstützte die Regulierung.

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Montag, 4. März 2013 / 19:02:10

Verursacher sollen Kosten für Altlasten-Sanierung tragen

Bern - Unternehmen können künftig einfacher dazu verpflichtet werden, für die Überwachung und Sanierung belasteter Standorte aufzukommen. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat Änderungen des Umweltschutzgesetzes gutgeheissen.

Der Nationalrat stimmte den Gesetzesänderungen am Montag mit 131 zu 52 Stimmen zu. Gegen die Neuerungen stellte sich die SVP-Fraktion. Hans Killer (SVP/ZH) plädierte dafür, gar nicht erst auf die Detailberatung einzutreten.

«Wir übertreiben mit dieser Regulierung masslos», sagte Killer. Die Bestimmungen würden für die Unternehmen hohe Kosten verursachen. Dafür gebe es keinen Grund. Die Mehrheit im Rat sah dies jedoch anders. Sie folgte dem Ständerat und stimmte den Änderungen zu.

Bewilligung für Grundstückverkauf

Damit können die Kantone von den Verursachern künftig frühzeitig Garantien verlangen. Für die Veräusserung oder Teilung von Grundstücken belasteter Standorte wird zudem eine kantonale Bewilligungspflicht eingeführt.

Umweltministerin Doris Leuthard stellte sich hinter die Regulierung, die auf eine parlamentarische Initiative zurück geht. So könnten sich Unternehmen nicht mehr ihrer Verantwortung entziehen, sagte Leuthard. Die Gesetzesänderungen ermöglichten es, das Verursacherprinzip konsequent anzuwenden.

38'000 belastete Standorte

Das Umweltschutzgesetz verlangt schon heute, dass der Verursacher belastete Standorte auf seine Kosten sanieren lassen muss. Da sich vor allem internationale Unternehmen aber mit geschäftlichen Transaktionen ihrer Verantwortung entziehen können, besteht das Risiko, dass Bund und Kantone einen grossen Teil der Kosten übernehmen müssen.

In der Schweiz gibt es heute rund 38'000 belastete Standorte, die von den Kantonen und den betroffenen Bundesstellen in Katastern erfasst wurden. Das Bundesamt für Umwelt erwartet, dass nach Abschluss der Untersuchungen rund 4000 Standorte sanierungsbedürftig sind, weil der Austritt von Schadstoffen früher oder später eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen würde.

 

fest (Quelle: sda)

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