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Der Bundesrat schlägt eine Rückversicherung vor.

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Nabholz Nabholz Mützen

 Nabholz
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Mittwoch, 27. Februar 2013 / 17:52:00

Indirekter Gegenvorschlag zur Einheitskrankenkasse

Bern - Mit einem indirekten Gegenvorschlag will der Bundesrat der Initiative für eine Einheitskrankenkasse den Wind aus den Segeln nehmen. Kernstück ist eine gemeinsame Kasse für die teuersten Patienten.

Damit würde das Anliegen der Initiative zumindest für einen Teil der Patienten umgesetzt. Gleichzeitig würde die Risikoselektion für die Kassen weniger interessant, da sie für jene Patienten, die die höchsten Kosten verursachen, gemeinsam aufkommen müssten.

In dem am Mittwoch vorgelegten Vernehmlassungsentwurf schlägt der Bundesrat konkret die Schaffung einer so genannten Rückversicherung vor. Ausgestattet würde diese von den Krankenkassen über einen fixen Betrag pro Versichertem. Zahlen soll die Rückversicherung 80 Prozent jener Behandlungskosten zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, die oberhalb eines bestimmten Betrags liegen.

Zwei Varianten

Der Bundesrat stellt dafür zwei Schwellenwerte zur Diskussion: Der höhere beträgt das Zwölffache der durchschnittlich pro Jahr und Patient vergüteten Leistung. Auf der Basis von 2011 wären dies rund 32'000 Franken, womit etwa 1,2 Prozent der Patienten und 7 Prozent der Kosten der obligatorischen Krankenversicherung abgedeckt wären.

Der tiefere Schwellenwert von 16'000 Franken orientiert sich am Sechsfachen der Durchschnittsleistung. Dieser würde 3,6 Prozent der Versicherten einschliessen, die gut 18 Prozent der Kosten verursachen. Die Rückversicherung übernimmt also einen grösseren Teil der Kosten, je tiefer der Schwellenwert angesetzt ist.

Der Bundesrat gibt dem höheren Schwellenwert den Vorzug, wie Gesundheitsminister Alain Berset vor den Bundeshausmedien sagte. Als Grund gab er an, dass der Risikoausgleich bei Kosten über 30'000 Franken seine Wirkung verliere.

Weniger Krankenkassen-Wechsel

Ziel ist es, den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen auf die Qualität zu beschränken, wie Berset sagte. Die Risikoselektion soll dagegen so weit wie möglich ausgeschaltet werden, was zu einer Abnahme der Krankenkassenwechsel und damit zu tieferen Kosten führen soll. Um dies zu erreichen, hat der Bundesrat weitere Massnahmen in den Gegenvorschlag aufgenommen.

Eine davon ist eine Verfeinerung des Risikoausgleichs. Heute werden dafür Alter, Geschlecht und Spitalaufenthalte im Vorjahr berücksichtigt. Dazu sollen nun weitere Kriterien kommen, die auf ein erhöhtes Krankheitsrisiko hindeuten. Im Vordergrund stehen dabei die Medikamentenkosten. Umsetzen will der Bundesrat diese Massnahme auf Verordnungsstufe.

Informations-Barrieren

Immer wieder in der Kritik stehen jene Krankenkassen, die sowohl Grund- wie Zusatzversicherungen aus einer Hand anbieten. In dieser Konstellation lässt sich nicht ausschliessen, dass medizinische Daten aus dem einen Bereich für die Risikoselektion im anderen Bereich verwendet werden.

Dem möchte der Bundesrat nun einen Riegel schieben: Jene 16 Krankenkassen, die heute Grund- und Zusatzversicherung in derselben rechtlichen Einheit anbieten, müssten diese trennen. Innerhalb einer Versicherungsgruppe sollen Informations-Barrieren sicherstellen, dass zwischen der Krankenkasse und den übrigen Gesellschaften der Gruppe kein Austausch der Versichertendaten stattfindet.

Nur noch eine Kasse

Die Initiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» will die privaten Versicherungsgesellschaften ganz aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung verdrängen. Ihr Ziel ist es, für alle Versicherten eine einheitliche öffentliche Krankenkasse zu schaffen. Für die Versicherungen bliebe nur das Geschäft mit Zusatzversicherungen.

Die Initiative, hinter der 20 Organisationen, Verbände und Parteien stehen, ist im Mai 2012 mit gut 115'000 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Der Bundesrat lehnt das Volksbegehren ab, weil er das Krankenversicherungssystem nicht grundsätzlich umbauen, sondern punktuell verbessern will.

bg (Quelle: sda)

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