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Der belgische Sexualstraftäter Marc Dutroux hat vorerst keine Chancen auf vorzeitige Freilassung.

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Montag, 18. Februar 2013 / 14:44:00

Kinderschänder Dutroux bleibt in Haft

Brüssel - Belgiens meistgehasster Verbrecher bleibt hinter Gittern. Ein Gericht lehnte den Antrag von Marc Dutroux auf Haftentlassung mit Fussfessel ab. Er dürfte weiter versuchen, frei zu kommen.

Die Brüsseler Haftprüfungskammer lehnte am Montag den Antrag des 56-Jährigen ab, seine restliche Strafe mit einer elektronischen Fussfessel im Hausarrest abzusitzen. «Eine elektronische Fussfessel wird Herrn Dutroux nicht gewährt», lautete der Entscheid des Gerichts.

Die Gefahr, dass der Sexualstraftäter rückfällig werde, sei zu gross, hiess es zur Begründung. Dutroux habe absolut keine Aussicht darauf, wieder in die Gesellschaft eingegliedert zu werden.

Dutroux war 2004 zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil er sechs Mädchen entführt, vergewaltigt und gefoltert hatte, vier von ihnen starben. Die Morde plus Justizpannen hatten weit über die Grenzen Belgiens hinaus für Aufsehen gesorgt.

Seit mehr als 16 Jahren sitzt der Pädophile im Gefängnis. Seine Ex-Frau und Komplizin Michelle Martin war im Sommer 2012 freigelassen worden. Sie lebt seither in einem Kloster. Im Gegensatz zu ihrem gilt Dutroux' Ansinnen aber als aussichtslos.

Mutter befürchtet Rückfall

Psychiatrische Sachverständige und die Gefängnisleitung hatten in Gutachten von einer Freilassung abgeraten, berichteten mehrere Medien. Darauf habe sich das Gericht bei seiner Entscheidung gestützt.

Demnach halten die Experten bei Dutroux die Rückfallgefahr für zu gross. Zudem habe der landesweit bekannte Mörder wenig Chancen auf einen Job und eine Wohnung.

Selbst Dutroux' Mutter sprach sich gegen eine vorzeitige Haftentlassung ihres Sohnes aus. «Ich bin sicher, dass er wieder beginnen würde», sagte Jeannine Dutroux dem Magazin der Zeitung «Le Soir». Es war das erste Mal seit langer Zeit, dass die 78-jährige Mutter sich in der Öffentlichkeit äusserte.

Keine Proteste

Das Gericht verkündete sein Urteil am Montag in Abwesenheit von Dutroux. Bei der ersten Anhörung vor zwei Wochen war er vor Gericht erschienen, allerdings streng abgeschirmt von der Öffentlichkeit. Proteste blieben am Montag aus; im Gerichtssaal erschien der Vater eines der getöteten Mädchen, Eefje, Jean Lambrecks.

Nach belgischem Recht ist es möglich, dass Verurteilte einen Antrag auf Freilassung stellen, wenn sie ein Drittel der Strafe abgesessen haben. Im Fall des Wiederholungstäters Dutroux entspricht das 16 Jahren. Diese Frist wäre unter Berücksichtigung früherer Gefängnisstrafen am 30. April 2013 erreicht.

Trotz der negativen Entscheidung dürfte der Pädophile nicht locker lassen. Nach Auskunft des Gerichts kann der Häftling im Februar 2014 einen neuen Antrag stellen.

Ob eine Freilassung überhaupt in Frage kommt, könnte in einem späteren Verfahren entschieden werden. Sachverständige und die Gefängnisleitung müssten in Gutachten zum Ergebnis kommen, dass von dem Kriminellen keine Gefahr mehr ausgeht. Dann käme Dutroux frei.

 

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=576464

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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