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72 Millionen Franken für Daniel Vasella. (Archivbild)

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WW Raquel Welch

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Montag, 18. Februar 2013 / 10:54:00

Anwalt zeigt Daniel Vasella wegen Millionen-Entschädigung an

Männedorf - Die Zahlung von 72 Millionen Franken des Pharmakonzerns Novartis an ihren abtretenden Verwaltungsratspräsidenten Daniel Vasella wird zum Fall für die Strafverfolgungsbehörden. Der Zürcher Rechtsanwalt und Kleinanleger-Verteidiger Hans-Jacob Heitz reicht Strafanzeige ein.

In der am Montag vor Journalisten per Post an die Basler Staatsanwaltschaft abgeschickten Strafanzeige wirft Heitz dem Unternehmen Novartis, den Mitgliedern des Vergütungsausschusses und Daniel Vasella ungetreue Geschäftsbesorgung und unwahre Angaben in kaufmännischem Gewerbe vor.

Die Zahlung sei womöglich «vorwirkend» mit Blick auf ein Verbot für Abgangsentschädigungen durch die Annahme der Minder-Initiative begangen worden. Heitz beantragt eine Sicherungsmassnahme, damit die 72 Millionen nicht durch die Generalversammlung von Novartis vom Freitag beim Traktandum Vergütungsbericht abgesegnet werden können.

Wenig Chancen

Peter V. Kunz, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern, sieht dagegen kaum Möglichkeiten, dass sich der Vertrag auf dem Rechtsweg bekämpfen lässt. Eine Strafanzeige nütze gar nichts in Bezug auf eine Rückerstattung, sagte Kunz in einem Interview mit den Zeitungen «Tages-Anzeiger» und «Der Bund» vom Montag.

«Selbst wenn sich Vasella und die anderen Verwaltungsräte der ungetreuen Geschäftsbesorgung strafbar gemacht hätten, bliebe der Vertrag in Kraft. Vasella müsste höchstens eine Busse an den Staat zahlen», erläuterte Kunz.

Er hält den Vertrag weder für rechts- noch für sittenwidrig: «So weit bekannt, haben die Parteien nichts Illegales vereinbart. Und allein die Geldsumme, um die es geht, macht einen Vertrag nicht sittenwidrig - vor allem bei einem Grosskonzern wie Novartis, für den 72 Millionen nicht wirklich viel Geld sind.»

Abgangsentschädigung muss offengelegt werden

Es dränge sich aber der Verdacht auf, dass es zumindest bei einem Teil um eine Abgangsentschädigung gehe. Denn ein Konkurrenzverbot über sechs Jahre habe er noch nie gesehen. Eine Abgangsentschädigung sei zwar gemäss geltendem Recht zulässig, «Novartis hätte diese allerdings offenlegen müssen», sagte Kunz.

Zudem denke er, Vasella und Novartis würden von sich aus auf den Vertrag zurückkommen. «Der öffentliche Druck ist zu gross.» Vasella hat allerdings bereits angekündigt, den «Nettobetrag aus dieser Vereinbarung» vollständig für gemeinnützige Zwecke zu spenden.

hä (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=576405

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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