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Mittwoch, 6. Februar 2013 / 15:14:00

Mutmassliche Vergewaltiger in Indien im Kreuzverhör

Neu Delhi - Der Mordprozess gegen fünf mutmassliche Vergewaltiger einer jungen Inderin geht weiter. Im Kreuzverhör steht der Hauptzeuge der Anklage. Die Befragung des 28-Jährigen durch die Verteidigung werde die nächsten Tage andauern, sagte der Anwalt zweier Angeklagten.

Beim Hauptzeugen handelt es sich um den Begleiter der 23-Jährigen aus der Tatnacht Mitte Dezember. Die Frau war nach zwei Wochen gestorben, ihr Begleiter hatte verletzt überlebt. Zum Prozessauftakt am Dienstag hatte der Mann vor dem Schnellgericht die fünf Angeklagten als Täter identifiziert.

Das Verfahren in der indischen Hauptstadt Neu Delhi findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Angeklagten müssen sich unter anderem wegen Mordes, Gruppenvergewaltigung, Entführung und Vernichtung von Beweisen verantworten.

Den fünf erwachsenen Beschuldigten droht die Todesstrafe. Ein sechster Verdächtiger, der nach Einschätzung der Ermittler besonders brutal vorging, ist erst 17 Jahre alt. Als Minderjähriger kann er nach indischem Recht zu maximal drei Jahren Jugendhaft verurteilt werden.

Letzte Hinrichtung im November

Wann es zu einem rechtskräftigen Urteil gegen die erwachsenen Beschuldigten kommen wird, ist nicht abzusehen. Gegen eine Entscheidung des Schnellgerichts können die Männer in Berufung gegen. Sollten sie zum Tode verurteilt werden, können sie ein Gnadengesuch beim Präsidenten stellen.

Zuletzt war in Indien im vergangenen November der letzte überlebende Angreifer der Terrorserie von Mumbai gehängt worden. Zwischen den Angriffen in der westindischen Metropole und der Hinrichtung waren etwa vier Jahre vergangen.

hä (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=574765

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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