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Die Familie des ermordeten Au-pair-Mädchens Lucie verlangt, dass die lückenhaft durchgeführte Untersuchung nicht einfach eingestellt werden dürfe.

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Freitag, 1. Februar 2013 / 17:06:57

Fall Lucie: Schwere Vorwürfe gegen Staatsanwalt

Aarau - Die Familie des ermordeten Au-pair-Mädchens Lucie erhebt in ihrer Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens gegen drei Personen des Aargauer Straf- und Massnahmenvollzugs schwere Vorwürfe. Vor allem der mit dem Verfahren beauftragte ausserordentliche Staatsanwalt wird scharf kritisiert.

Der ausserordentliche Staatsanwalt, der Berner alt Obergerichtspräsident Ueli Hofer, habe der Familie nicht die Möglichkeit eingeräumt, zu den Rechtfertigungen der Beschuldigten Stellung zu nehmen, heisst es in der Beschwerde.

Lucies Familie verlangt, dass Hofer im Verlaufe des weiteren Verfahrens in den Ausstand tritt. Er war 2011 vom Aargauer Obergericht eingesetzt worden.

Weiter wirft die Familie dem ausserordentlichen Staatsanwalt vor, dass er in seiner Einstellungsverfügung an zahlreichen Stellen bereits ein Sach- und Werturteil im Bezug auf die Schuld der drei Personen vorgenommen habe. Der Grundsatz «in dubio pro reo» finde keine Anwendung.

Es sei Sache der Straf- und Sachrichter, ein Urteil zu fällen, jedoch nicht des Staatsanwaltes im Untersuchungsverfahren. Die Familie verlangt deshalb, dass die lückenhaft durchgeführte Untersuchung nicht einfach eingestellt werden dürfe, sondern dass ein Gericht den Schuldvorwurf prüft.

Die Einreichung einer Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung war schon am Donnerstag bekannt geworden. Am Freitag traten Lucies Angehörige nun in Aarau vor die Medien und legte die Gründe für den Weiterzug dar.

Strafanzeige aus Auslöser

Auslöser der Ermittlungen war eine Strafanzeige des Vaters der getöteten Lucie gewesen. Er hatte den Verdacht geäussert, dass Personen des Straf- und Massnahmenvollzugs Dinge getan oder unterlassen hätten, die für den Tod seiner Tochter mitverantwortlich gewesen seien.

Darauf wurde gegen drei Personen ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet. Untersucht wurde, ob diese Lucies Mörder falsch eingeschätzt hatten. Der Mann war nämlich schon 2004 zu einer vierjährigen Arbeitserziehungsmassnahme verurteilt worden, weil er im Mai 2003 eine Frau fast zu Tode gewürgt hatte.

Weder vermeid- noch voraussehbar

Der ausserordentliche Staatsanwalt Ueli Hofer war in seiner Untersuchung aber zum Schluss gekommen, dass Lucies Tötung für die drei Personen des Straf- und Massnahmenvollzugs weder vermeidbar noch voraussehbar gewesen sei.

Die Beschuldigten seien ihren übertragenen Aufgaben im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben praxiskonform nachgekommen. Den drei Personen könne nicht vorgeworfen werden, dass sie durch ihr Verhalten fahrlässig Lucies Ermordung verschuldet hätten.

Die 16-jährige Lucie war am Abend des 4. März 2009 in Rieden bei Baden AG getötet worden. Ein damals 25-jähriger vorbestrafter Schweizer hatte die Freiburgerin unter dem Vorwand, Fotos zu machen, in seine Wohnung gelockt und getötet.

Das Aargauer Obergericht hatte im Oktober letzten Jahres den Täter neben einer lebenslänglichen Strafe auch zu einer lebenslänglichen Verwahrung verurteilt. Damit verschärfte die zweite Instanz das Urteil des Bezirksgerichts Baden. Der Verteidiger des Verurteilten hat das Verdikt der lebenslänglichen Verwahrung inzwischen ans Bundesgericht weitergezogen.

asu (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=574225

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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