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Auf BP kommen noch weitere zivile Schadensersatzforderungen zu.

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Dienstag, 29. Januar 2013 / 23:06:59

US-Bundesgericht bestätigt Rekordstrafe für BP wegen Ölpest

Washington - Ein US-Bundesgericht hat grünes Licht für eine Rekordstrafe gegen den britischen Ölkonzern BP wegen der Ölpest im Golf von Mexiko gegeben. Das Gericht in New Orleans bestätigte am Dienstag eine Einigung des Unternehmens mit dem US-Justizministerium.

Demzufolge muss BP insgesamt 4,5 Milliarden Dollar zahlen. Die Strafe beinhaltet Zahlungen in Höhe von 4 Milliarden Dollar an das US-Justizministerium. Weitere 525 Millionen Dollar muss BP an die Börsenaufsicht SEC zahlen. Mit dem Vergleich stellt die US-Justiz das Strafverfahren gegen das Unternehmen ein.

Die Bohrinsel «Deepwater Horizon» war am 20. April 2010 explodiert. Beim Unglück starben elf Arbeiter, hunderte Millionen Liter Erdöl strömten ins Meer. Es dauerte 87 Tage, bis BP das Leck schliessen konnte. Die Küsten von fünf US-Bundesstaaten wurden verseucht, der Fischfang und der Tourismus an der Golfküste massiv geschädigt.

BP hatte sich vergangenen November in 14 Anklagepunkten schuldig erklärt, darunter Totschlag. Der Konzern räumte auch Verstösse gegen Umweltschutzgesetze und Falschaussagen vor dem Kongress ein.

Anklage gegen BP-Manager

Der komplexe Rechtsstreit um die Ölpest ist damit aber noch nicht beendet. Die US-Justiz klagte zwei BP-Verantwortliche an, die in leitender Funktion auf der Bohrinsel «Deepwater Horizon» im Einsatz waren. Beide müssen sich unter anderem wegen Totschlags verantworten.

Angeklagt wurde auch ein früherer BP-Manager, der gegenüber Ermittlern und dem Kongress Falschaussagen über das Ausmass der Katastrophe gemacht haben soll.

Im Dezember hatte die US-Justiz ein milliardenschweres Entschädigungsangebot von BP an Betroffene der Ölkatastrophe 2010 genehmigt. Die Briten sollen Privatleuten und Unternehmen, die durch die Ölpest Schäden und Einbussen erlitten hatten, 7,8 Milliarden Dollar zahlen.

Auf den Konzern kommen aber noch weitere zivile Schadensersatzforderungen zu. Am 25. Februar beginnt in New Orleans ein Prozess, in dem die restlichen Zivilklagen zusammengefasst werden. BP wiederum hat seine Partnerunternehmen Transocean und Halliburton verklagt.

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=573746

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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