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Ein Schlummertrunk oder gar Trinkgelage sorgt zwar für eine schnellere Bettruhe, stört jedoch den Schlaf grundsätzlich.

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Donnerstag, 24. Januar 2013 / 10:53:00

Alkohol als Schlafmittel untauglich

London/Edinburgh - Ein Schlummertrunk oder gar Trinkgelage sorgt zwar für eine schnellere Bettruhe, stört jedoch den Schlaf grundsätzlich. Zu diesem Ergebnis kommt Irshaad Ebrahim, Ärztlicher Direktor des London Sleep Centre, nach Analyse von über 100 Studien. Die Ergebnisse werden in der April-Ausgabe von «Alcoholism: Clinical and Experimental Research» publiziert.

Erstmals ist eine so grosse Anzahl an Studien zur Wechselwirkung von Alkohol und Schlaf ausgewertet worden. «Alkohol - egal welcher Menge - verkürzt die Zeit bis zum Einnicken und sorgt auch für vertieften Schlaf, jedoch nur anfänglich. In weiterer Folge sind die Unterbrechungen der Schlafzyklen umso grösser», stellen die Forscher fest. Laut Ebrahim kommt hinzu, dass, weil eben anfangs der Schlaf tiefer ist, man von Schlaflosigkeit gequält Alkohol gerne als Schlafmittel benutzt. «Aus dem vermeintlichen Vorteil wird in Summe aber ein Nachteil», so Ebrahim.

Die Mehrzahl der Studien bestätigt den Umstand, dass infolge Alkohols der Tiefschlaf auf den Stufen drei und vier gestört ist. Gerade diese Phasen dienen laut Wissenschaftlern Geist wie Körper zur Regeneration bis hin zum Knochen- und Muskelaufbau. Zudem wird der Beginn signifikant verzögert. «Man ist auch anfälliger für Schlafwandeln», weiss Ebrahim. Der Alkoholeinfluss auf die Tiefschlafphase scheint auch abhängig von der konsumierten Menge zu sein. Je weniger Alkohol, also desto besser.

Wirkung wie Antidepressiva

Ebrahim folgert, dass Alkohol wie Medikamente gegen Depression und Angstzustände wirkt. Studien hätten gezeigt, dass Patienten mit Depressionen eine extreme Tiefschlafphase haben und diese durch Antidepressiva beeinträchtigt werde. «Alkohol wirkt wie ein Antidepressivum und verkürzt den Tiefschlaf.» Dies erkläre wohl auch, die bessere Stimmung und Angstreduzierung nach dem Genuss von Alkohol.

Ebrahim und Idzikowski resümieren, dass der kurzzeitige Einsatz von Alkohol als «Schlafmittel» nur den Anschein eines erholten Schlafes weckt und keinesfalls langfristig vollzogen werden darf. Der anfänglich tiefere Schlaf könne zudem Auslöser für Schnarchen und andere Atmungsstörungen sein. Sicher hingegen sei, dass man dehydriert aufwacht und erneut auf das stille Örtchen muss.

bg (Quelle: pte)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=572934

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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